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Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum pro-palästinensischen Berlinale-Instagram-Post

MIH83 (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 4. Juni 2024 das Ermittlungsverfahren wegen eines pro-palästinensischen Posts auf einem Instagram-Kanal der Berlinale eingestellt. Der Grund: Die Verantwortliche oder der Verantwortliche für den Post konnte nicht ermittelt werden.

Der Fall:

Am 24. Februar 2024 gegen 14:20 Uhr wurde auf dem Instagram-Account „Berlinale.Panorama“ ein Bild mit einem Reiter und dem Slogan „From the River to the Sea“ veröffentlicht. Dieser Post stand im Verdacht, gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verstoßen. Die Staatsanwaltschaft leitete daher von Amts wegen Ermittlungen ein, zudem wurden Strafanzeigen von den Verantwortlichen der Berlinale gestellt.

Ermittlungsergebnisse:

Trotz intensiver Ermittlungen konnte nicht ermittelt werden, wer das Bild und den Slogan gepostet hat. Festgestellt wurde, dass der Post von einem WLAN-Netzwerk in einem Neuköllner Café aus veröffentlicht wurde. Das Café verfügt allerdings nicht über eine Videoüberwachung, und auch Zeugenbefragungen führten nicht zur Identifizierung einer Person.

Eine „Funkzellenabfrage“, die alle Mobiltelefone im Bereich des Cafés zum Zeitpunkt des Postings erfassen sollte, brachte ebenfalls keinen Erfolg. Da es sich um ein dicht besiedeltes Innenstadtgebiet handelt, war die Zahl der aktiven Mobiltelefone schlichtweg zu groß.

Die Auswertung ergab zudem, dass keine der Personen, die zum Absetzen von Posts auf dem Account berechtigt waren, den Post abgesetzt haben kann. Zum einen war keine dieser Personen im Funkzellenbereich des Cafés eingeloggt, zum anderen entsprach der Post nicht der Corporate Identity der Berlinale.

Fazit:

Es ist daher davon auszugehen, dass sich eine unbekannte Person die Zugangsdaten zum Instagram-Account verschafft und den Post ohne Autorisierung veröffentlicht hat. Die Identität dieser Person konnte trotz intensiver Bemühungen nicht ermittelt werden.

Hinweis:

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht, dass der Post legal war. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich keine Möglichkeit gefunden, die Verantwortliche oder den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

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