Oftmals sind Angehörige hilflos, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Auf Grund der plötzlich veränderten Situation wissen sie oft nicht, was zuerst zu machen ist. Wichtig dabei ist, die Beantragung einer Pflegestufe nicht nur zur finanziellen Abfederung zu sehen, sondern auch, um entsprechende Leistungen von der zuständigen Pflegekasse zu erhalten.
Ist ein Antrag auf Leistungen dort eingegangen, steht ein Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ins Haus. Beim Hausbesuch prüft der MDK an Hand eines standardisierten Fragebogens den Grad der Pflegebedürftigkeit und erstellt darüber ein Gutachten, das für die Pflegekassen die Grundlage zur Einordnung in eine Pflegestufe bildet. Das Gutachten des MDK hat damit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es wird nur ein ganz bestimmter Hilfebedarf für die Feststellung der Pflege herangezogen. Zu den so genannten Katalog-Verrichtungen gehören Hilfen für die Körperpflege (z.B. Duschen/Baden, Toilettengang), Hilfen bei der Ernährung (beispielsweise Essen reichen, Portionen in mundgerechte Stücke schneiden) und Hilfen bei der Mobilität (etwa Aufstehen/Zubettgehen, An-/Auskleiden, Gehen). Darüber hinaus wird der Hilfebedarf für die Hauswirtschaft (z.B. Essenzubereiten, Waschen, Einkaufen) ermittelt.
Je besser sich der Pflegebedürftige und seine Angehörigen auf den Besuch des MDK vorbereiten, umso größer ist die Chance auf ein Gutachten, das dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht. Dabei sollte beachtet werden, dass der MDK bei seinem Termin nur einen kurzen Einblick in die Lebens- und Pflegesituation des Betroffenen erhält.
„Wichtig ist es deshalb, dass man über einen Zeitraum von 14 Tagen in einem Pflegetagebuch die Zeiten festhält, die für Katalog-Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft benötigt werden“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Solch ein Pflegetagebuch zum Erfassen des Pflegebedarfes kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de / Gesundheit und Pflege heruntergeladen werden.
Angehörige des Pflegebedürftigen sollten sich außerdem alle Unterlagen und Berichte von Fachleuten, die die Krankengeschichte belegen und einen entsprechenden Pflegeaufwand erklären können, besorgen. Das betrifft beispielsweise Unterlagen vom Hausarzt, Facharzt, Pflegedienst, Therapeuten oder der Krankenkasse.
„Eine Anwesenheit von Angehörigen beim Besuch des MDK ist dringend zu empfehlen“, so Schmidt.
Ist man mit der Einstufung durch den MDK nicht einverstanden, kann innerhalb von vier Wochen nach Entscheidung durch die Pflegekasse Widerspruch eingelegt werden.
Quelle.VBZ Sachsen
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