Das kann man nicht anders feststellen, wenn man sich die Bilanz anschaut, die uns ein User zu einer unternehmerischen Beteiligung zugemailt hat. In der Bilanz heisst es:
Die Gesellschaft hält unmittelbar jeweils 100 % der Anteile an der VIGAVI Zweiunddreißigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (32. VIGAVI GmbH) und an der VIGAVI Dreiunddreißigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (33. VIGAVI GmbH), in den Finanzanlagen. Diese Beteiligungen wurden bereits in den Vorjahren auf einen Erinnerungswert von jeweils EUR 1,– abgeschrieben, um dem Risiko Rechnung zu tragen, dass aufgrund der Gewerbesteuerfestsetzungen für das Jahr 1999 (bzw. ggf. auch für das Jahr 2001) das Vermögen der Sechzigste Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co KG und damit mittelbar auch das Vermögen der 32. und 33. VIGAVI GmbH verbraucht sein könnte bzw. verbraucht ist. Dies dürfte aufgrund der über das jeweilige Vermögen der 60. HG und der 33. VIGAVI GmbH eröffneten Insolvenzverfahren der Fall sein.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eine Endabrechnung der von der HIH Grundbesitz GmbH in Vorjahren ggf. zu hoch vereinnahmten Gewinnvorabzahlungen steht noch aus und wurde bis zur endgültigen Klärung der Haftungsverhältnisse i.S. 60. HG zurückgestellt. Da nicht auszuschließen ist, dass die bisherige Rückzahlung der HIH Grundbesitz GmbH zu hoch angesetzt waren und der HIH Grundbesitz GmbH wiederum ein Anspruch auf Erstattung zusteht, wurde hierfür in 2011 eine Rückstellung in Höhe von rd. TEUR 318 (s.u.) gebildet.
Gemäß § 6 i.V.m. § 7 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 15.880,71 auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer nominellen Kapitalanteile verteilt und den Konten der Gesellschafter gutgeschrieben.
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