In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKO Energy GmbH, Friedensstraße 137-139, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 30089
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Leibold
wird die Veröffentlichung zur Anberaumung der außerordentlichen Gläubigerversammlung am
Dienstag, 08.12.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 ergänzt wie folgt:
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.
548 IN 1629/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.11.2020
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