Ekosem-Agrar AGWalldorfBekanntmachung des Beschlusses
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1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2019/2029, über die Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel und über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters |
1.1. |
Restrukturierung der ESA-Anleihe 2019/2029
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1.2. |
Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel Die Anleihebedingungen werden wie folgt geändert: Nach dem zweiten Spiegelstrich in Ziffer 11 Buchstabe b) der Anleihebedingungen wird folgender Unterabsatz eingefügt:
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1.3. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung des unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten, vollziehbaren Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen. |
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1.4. |
Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss soll gemäß § 21 SchVG erst vollzogen werden, wenn
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1.5. |
Bis zum Vollzug des Beschlusses der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 ist die Emittentin berechtigt, nach eigenem Ermessen von der Vollziehung des Beschlusses der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 Abstand zu nehmen; dies gilt nicht, wenn der Beschluss der zweiten Anleihegläubigerversammlung der Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2012/2027 zum dortigen Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2012/2027, über die Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel und über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters) vollzogen worden ist. |
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1.6. |
Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 1 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 wird daher nur einheitlich abgestimmt. |
Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 der Zweiten Anleihegläubigerversammlung wurde mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Die Ekosem-Agrar AG hat dem Beschluss zu den Tagesordnungspunkt 1 der Zweiten Anleihegläubigerversammlung sowie den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingungen der ESA-Anleihe 2019/2029 zugestimmt.
Walldorf, im Juni 2024
Ekosem-Agrar AG
– Der Vorstand –
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