Elanix Biotechnologies AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 25. Juni 2020 Geldbußen in Höhe von 50.000 Euro gegen die Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen §§ 114 Absatz 1 Satz 2 und 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 nicht zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen hat am 9. Juli 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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