Die BaFin hat am 17. November 2022 Geldbußen in Höhe von 200.100 Euro gegen die Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie ein Verstoß gegen § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugrunde.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 nicht zur Verfügung gestellt.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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