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Elaris AG Hauptversammlung – Ergänzung der Tagesordnung

MIH83 (CC0), Pixabay
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ELARIS AG

Grünstadt

ISIN: DE000A37FT17
WKN: A37FT1

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2024 wurden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der ELARIS AG, Grünstadt, (nachfolgend auch die “ Gesellschaft„) eingeladen, die

am Freitag, den 23. August 2024, um 14:30 Uhr (MESZ)

im Ungenannte Str. ??, 67269 Grünstadt, Germany, stattfindet.

Nach der vorgenannten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat die Aktionärin Elaris Holding GmbH, Bad Dürkheim, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals und den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, nach § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) verlangt, dass der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht wird.

Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 um den folgenden Tagesordnungspunkt 9 ergänzt:

9.

Beschlussfassung über eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens der Gesellschaft durch entsprechende Satzungsänderung

Die Aktionärin Elaris Holding GmbH, Bad Dürkheim, schlägt vor, den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft durch folgende Neufassung von § 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern:

„1.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Im- und Export von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und zur Erbringung aller Dienstleistungen – unter anderem auch zur Vermittlung von Kraftfahrzeug-Versicherungen – berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen, soweit sie keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen oder eine Befreiung bzw. Ausnahme von einer grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht erteilt wurde.

 

Grünstadt, im Juli 2024

ELARIS AG

Der Vorstand

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