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ELARIS AG ist der Umsatzabsturz „Hausgemacht“?

PaliGraficas (CC0), Pixabay
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Die nachfolgende Meldung hatte ELARIS AG veröffentlicht:

6. Januar 2025 – Die ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17) sieht sich gezwungen, ihre Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2024 anzupassen. Der Grund sind die von der EU-Kommission nunmehr verhängten Strafzölle gegen Elektroautos aus China. Die Strafzölle belaufen sich auf zusätzlich bis zu 35,3 Prozent für chinesische Elektroautos. Die Strafzölle und die langanhaltenden vorangegangenen Diskussionen darüber haben zu einer extremen Kauf-, Abnahme- und Zahlungszurückhaltung bei Kunden geführt. Entsprechend geht ELARIS nunmehr davon aus, im Jahr 2024 einen Umsatz von 8-10,0 Mio. Euro zu erwirtschaften nachdem auch ein weiterer großer Auftrag Ende Dezember nicht mehr ausgeliefert werden konnte. Das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2024 dürfte sich im niedrigen negativen einstelligen Mio.-Euro-Bereich bewegen. Ursprünglich waren aufgrund der gut gefüllten Auftragsbücher ein Umsatz von 60-90 Mio. Euro erwartet worden. Die Strafzoll-Thematik hat dazu geführt, dass Kunden sehr umfassend Aufträge storniert haben und teilweise Zahlungen für bereits fakturierte Ware nicht geleistet haben. Der nun erwartete Umsatz liegt deshalb unter dem Umsatz, der im Halbjahresbericht 2024 ausgewiesen wurde. Der Halbjahresbericht 2024 war vor der Veröffentlichung einer prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer von ELARIS unterzogen worden. ELARIS hat bereits vor einiger Zeit umfassende Maßnahmen eingeleitet, um künftig nicht mehr von EU-Strafzöllen für chinesische Elektroautos beeinträchtigt zu sein. Derzeit werden Vorbereitungen für eine SKD-Fertigung außerhalb Chinas forciert und man rechnet mit einem Start im QI / 2025. Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG

Zitat Ende

Recherchiert man dann etwas tiefer, dann findet man zur Zoll Höhe von 35,3% die nachfolgenden Informationen:

Seit dem 31. Oktober 2024 erhebt die Europäische Union zusätzliche Zölle auf Elektroautos aus China, um unfaire Wettbewerbsvorteile durch staatliche Subventionen auszugleichen.

Die Höhe dieser Zölle variiert je nach Hersteller:

  • BYD: 17 Prozent
  • Geely: 18,8 Prozent
  • SAIC (inklusive der Marke MG): 35,3 Prozent
  • Tesla (Modelle aus Shanghai): 7,8 Prozent
  • Andere kooperierende Unternehmen: 20,7 Prozent
  • Nicht kooperierende Unternehmen: 35,3 Prozent
ADAC

Diese Zölle gelten für alle betroffenen Marken und Modelle, einschließlich des Elaris BEO. Elaris importiert Fahrzeuge aus China, sodass der BEO ebenfalls den entsprechenden Zollgebühren unterliegt.

Elaris

Die Maßnahme soll vorerst für fünf Jahre gelten und zielt darauf ab, die europäische Automobilindustrie vor subventionierten Importen zu schützen. Es ist jedoch möglich, dass die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden, was zu höheren Preisen für chinesische Elektroautos führen könnte.

Interessant wird es dann aber, wenn man sich den Begriff nicht kooperierende Unternehmen einmal genauer anschaut:

Der Begriff „nicht kooperierende Unternehmen“ wird in Handels- und Zollkontexten, insbesondere bei Anti-Dumping- und Subventionsuntersuchungen, verwendet. Er bezieht sich auf Unternehmen, die:

  1. Nicht an der Untersuchung teilnehmen: Diese Unternehmen verweigern es, die von der untersuchenden Behörde (z. B. der Europäischen Kommission) angeforderten Informationen bereitzustellen.
  2. Unvollständige oder falsche Angaben machen: Unternehmen, die keine ausreichenden oder glaubwürdigen Daten vorlegen, um ihre Produktionskosten, Subventionen oder Marktpreise offenzulegen.
  3. Die Anforderungen nicht erfüllen: Selbst wenn sie teilnehmen, könnten sie die nötigen Standards oder Verfahren der Untersuchung nicht einhalten.

Konsequenzen für „nicht kooperierende Unternehmen“:

Wenn ein Unternehmen nicht kooperiert, wird es in der Regel als nicht vertrauenswürdig betrachtet, und die Behörden wenden die höchsten möglichen Strafzölle oder Schutzmaßnahmen auf. Diese Zölle basieren oft auf den schlechtesten bekannten Bedingungen in der Branche oder auf Daten von kooperierenden Unternehmen, die weniger günstig für die nicht kooperierenden Firmen ausgelegt werden.

Im Fall der Zölle auf chinesische Autos bedeutet dies, dass nicht kooperierende Unternehmen mit dem höchsten Strafzollsatz (in diesem Fall 35,3 %) belegt werden. Dies soll sicherstellen, dass diese Unternehmen keine Vorteile durch die Verweigerung der Zusammenarbeit erhalten.

Beispiel:

Ein chinesischer Autohersteller, der keine detaillierten Informationen über staatliche Subventionen oder Produktionskosten an die EU liefert, könnte als „nicht kooperierend“ eingestuft werden und den maximalen Strafzoll zahlen müssen.

Nun vesrtehen wir dann nict warum ELARIS AG in diese Zollkategorie fällt, hat man nicht Koopereirt? Dann wäre die Umsatzabsturz möglicherweise Hausgemacht.

 

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