Anmerkung der Redaktion: Pressemitteilung ELARIS AG DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.
ELARIS AG plant Erstnotiz im m:access der Börse München am 14. März 2024
Das innovative E-Mobility-Unternehmen ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17) gibt im Rahmen seines geplanten Börsengangs bekannt, dass die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heute erfolgt ist. Alle 12,1 Mio. Aktien des Unternehmens sollen voraussichtlich ab dem 14. März 2024 im Freiverkehr der Börse München im Handelssegment m:access gehandelt werden. An diesem Tag soll ein öffentliches Angebot von bis zu 10.000 Aktien aus dem Bestand der Hauptaktionärin der ELARIS, der Elaris Holding GmbH, stattfinden, das über die Börse München abgewickelt wird. Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich am Tag der Erstnotiz. Der Angebotszeitraum beginnt demnach voraussichtlich am 14. März 2024 um 8:00 Uhr (MEZ) und endet am selben Tag um 20:00 Uhr (MEZ). Kaufaufträge von Interessenten können über jede an der Börse München zugelassene Bank erteilt werden. Eine Möglichkeit zum Erwerb von Aktien vor dem ersten Handelstag ist nicht vorgesehen und bestand nur für ausgewählte nahestehende Personen und Bestandsinvestoren der ELARIS. Ergänzend zu der Börsennotiz im m:access ist zeitnah auch ein Listing der Aktien auf XETRA geplant. Das Wertpapierprospekt steht ab sofort zum Download bereit: https://elaris.de/investor-info
Pressekontakt und Investor Relations edicto GmbH
DISCLAIMER Maßgeblich für das in dieser Veröffentlichung genannte öffentliche Angebot ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 7. März 2024 gebilligte und auf der Internetseite der ELARIS AG (www.elaris.de) in der Rubrik „Investoreninfo“ veröffentlichte Wertpapierprospekt. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften Wertpapierprospekt, wie er seit dem 7. März 2024 auf der Internetseite der ELARIS AG (www.elaris.de) in der Rubrik „Investoreninfo“ abrufbar ist, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Aktien der ELARIS AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist. Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt. Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt. 07.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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Unternehmen: | ELARIS AG |
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1853983 07.03.2024 CET/CEST
Quelle: DGAP
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