Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020
LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019/20
Grundlagen der Gesellschaft
Die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (kurz: Bau KG) wurde mit Datum 01.02.2007 gegründet. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst die Verpachtung oder Vermietung einzelner Sondereigentumsbereiche sowie alle damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Bau KG ist Eigentümerin des kommerziellen Mantels der Elbphilharmonie. Des Weiteren ist das Unternehmen mit der Verwaltung und dem Betrieb des gesamten Gebäudes der Elbphilharmonie im Sinne der Funktionsgewährleistung betraut.
Die Bau KG hat nach Zustimmung von Senat und Bürgerschaft die Objektgesellschaft ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. (kurz: Adamanta) am 01.03.2007 mit der Realisierung des Projektes Elbphilharmonie beauftragt. Das Vertragswerk umfasst, neben den Bauleistungen als einheitliches Bauvorhaben, die Finanzierung, die Funktionsgewährleistung und das Gebäudemanagement der Elbphilharmonie. Dabei wird die ADAMANTA den Betrieb der Mantelbebauung sicherstellen sowie die Funktionsgewährleistung und das Gebäudemanagement über 20 Jahre für das gesamte Gebäude übernehmen. Über die einzelnen Nutzungsbereiche der Mantelbebauung ist mit der ADAMANTA ein einheitlicher Pachtvertrag geschlossen worden, welcher erstmals 20 Jahre nach Übergabe des Gebäudes (31.10.2016) ordentlich gekündigt werden kann.
Mit Vertrag vom 29.06.2016 hat die Bau KG die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (kurz: ELBG) bevollmächtigt, die sich aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung der Elbphilharmonie ergebenden Rechte und Pflichten an dem Sondernutzungsrecht Besonderer Ort gemäß § 9.2.1 TE/GO Elbphilharmonie unbeschränkt auszuüben. Die Erlöse aus dem Verkauf von Plaza-Tickets fließen nach Abzug der direkten Kosten je zur Hälfte den beiden Gesellschaften zu.
Die operative Durchführung ihrer Aufgaben hat die Gesellschaft an ihre Komplementärin, die ELBG, übertragen. Die Bau KG beschäftigt daher kein eigenes Personal.
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt zum Teil durch eine Kommanditeinlage der Freien und Hansestadt Hamburg (kurz: FHH) und aus Fremdmitteln.
Geschäftsentwicklung und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Aktivseite der Bilanz ist durch das Sachanlagevermögen (T€ 158.218), die liquiden Mittel in Höhe von T€ 1.571 (Vorjahr: T€ 4.647), die Forderungen gegen Gesellschafter (T€ 1.411) und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 1.062) geprägt. Die liquiden Mittel haben sich im Wesentlichen auf Grund der Zahlungen für Facility Management-Leistungen (FM-Leistungen) sowie für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 3.076 reduziert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Kostenweiterbelastungen (FM), die Forderungen gegen Gesellschafter die Erlösbeteiligung an der Plaza (T€ 157) sowie eine corona-bedingte Zuwendung der FHH (T€ 1.254). Auf der Passivseite erhöhte sich die Rückstellung für Drohverluste um T€ 4.418 auf T€ 74.521 (Vorjahr: T€ 70.103). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um T€ 56 auf T€ 615 (Vorjahr: T€ 672).
Zum 31.07.2020 besteht weiterhin ein Mängeleinbehalt in Höhe von T€ 595 (Vorjahr: T€ 595).
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergibt sich zum 31.07.2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.983 (Vorjahr: T€ 3.648). Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Erhöhung des Jahresfehlbetrages beruht auf gestiegenen Materialaufwendungen, insbesondere einer Verdoppelung der Versicherungskosten für das Gebäude.
Im Geschäftsjahr 2019/20 besuchten rd. 2,4 Mio. (Vorjahr: 3,6 Mio.) Gäste die Plaza der Elbphilharmonie.
Die Erlöse hieraus abzüglich der Kosten beliefen sich auf T€ 318. Der Anteil der Gesellschaft an den Nettoerlösen beträgt im Geschäftsjahr T€ 159. Der Besuch der Plaza ist grundsätzlich frei. Vorbuchungen, Eintritte der Konzertbesucher und Gruppen sind hingegen kostenpflichtig.
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres ist gemäß der langfristigen Planung der Gesellschaft durch die Kommanditeinlagen der Freien und Hansestadt Hamburg gedeckt.
Rückblick auf das Geschäftsjahr
Die Beseitigung der Gewährleistungsmängel aus der Bauabnahme ist mittlerweile weitestgehend abgeschlossen. Neu auftretende Störungen im laufenden Betrieb sind daher meist den geschuldeten Funktionsgewährleistungen zuzurechnen. Die Versicherung des Gebäudes wird zunehmend schwieriger. Der Aufwand hier hat sich erneut verdoppelt und kann nicht vollumfänglich an die Pächter weiter belastet werden. Der hieraus resultierende Ergebniseffekt ist durch die Erhöhung der Drohverlustrückstellung deutlich. Die Schließung des Gebäudes durch die Allgemeinverfügung zu COVID-19 hatte zur Folge, dass die Pächter ihre Pachtzahlungen vorübergehend eingestellt oder deutlich reduziert haben.
Ausblick und künftige Entwicklung, Risikobericht
Für die Saison 2020/21 ist die abschließende Bewertung und Klärung der noch aus der Abnahme verbliebenen Mängel geplant.
Gemäß der langfristigen Planung wird auch für das Folgejahr mit einem negativen Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit gerechnet. Die Pächterin hat mit Öffnung des Gebäudes ihre Zahlungen wieder aufgenommen. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der COVID-19-Pandemie bestehen erhebliche Erlösrisiken, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vollständig bewertet werden können. Der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.154 kann sich deutlich erhöhen. Dieser ist ebenso wie der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft durch das zugesagte Kommanditkapital gedeckt.
Hamburg, den 1. Februar 2021
Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH
Christoph Lieben-Seutter, Generalintendant
Jochen Margedant, Kaufmännischer Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
31.07.2020 | 31.07.2019 | ||
Euro | Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundst. Rechte und Bauten | 158.199.767,02 | 158.199.767,02 | |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 15.365,00 | ||
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.931,00 | ||
158.218.063,02 | 158.199.767,02 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 553.665,22 | 28.479,08 | |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.061.542,50 | 416.500,00 | |
3. Forderungen gegen Gesellschafter | 1.411.242,88 | 539.555,91 | |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 18.758,34 | 5.653,64 | |
3.045.208,94 | 990.188,58 | ||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks | 1.571.056,84 | 4.647.435,44 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin | 51.447.343,42 | 46.423.851,87 | |
Summe | 214.281.672,22 | 210.261.242,91 |
Passiva
31.07.2020 | 31.07.2019 | ||
Euro | Euro | ||
A. Eigenkapital | |||
Kapitalanteil der Kommanditistin | |||
I. Kommanditeinlage | 474.964.747,28 | 474.964.747,28 | |
II. nicht eingeforderte Kommanditeinlage | -69.040.000,00 | -73.000.000,00 | |
III. Kapitalanteil abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlage | 405.924.747,28 | 401.964.747,28 | |
IV. Verlustvortrag | -448.388.599,15 | -444.740.387,13 | |
V. Jahresfehlbetrag | -8.983.491,55 | -3.648.212,02 | |
VI. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin | 51.447.343,42 | 46.423.851,87 | |
B. Rückstellungen | |||
1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 | |
2. Sonstige Rückstellungen | 74.709.136,00 | 70.476.235,00 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 614.947,11 | 671.513,57 | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg | 57.913,28 | 57.913,28 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 138.899.675,83 | 139.055.581,06 | |
139.572.536,22 | 139.785.007,91 | ||
Summe | 214.281.672,22 | 210.261.242,91 |
Gewinn- und Verlustrechnung
01.08.2019 – 31.07.2020 | 01.08.2018 – 31.07.2019 | |
EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | 10.589.042,47 | 10.470.705,54 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 4.395.082,71 | 3.047.902,84 |
3. Materialaufwand | ||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 10.993.721,18 | 5.053.925,94 |
4. Abschreibungen auf Sachanlagen | 3.050.596,20 | 2.986.815,00 |
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.652.553,29 | 420.152,69 |
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.788,89 | 6.035,83 |
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.876.893,96 | 8.465.454,96 |
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 21.088,90 | 0,00 |
9. Ergebnis nach Steuern | -8.608.939,46 | -3.401.704,38 |
10. Sonstige Steuern | 374.552,09 | 246.507,64 |
11. Jahresfehlbetrag | -8.983.491,55 | -3.648.212,02 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20
I. Allgemeine Angaben
Die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (kurz: Bau KG) mit Sitz in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter Registernummer HRA 105347 eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG ist die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH, deren gezeichnetes Kapital T€ 50 beträgt. Kommanditistin ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Gesellschaft gilt als kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB. Der Jahresabschluss zum 31.07.2020 wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
In der Bilanz wird ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von T€ 52.701 ausgewiesen. Diesem steht eine nicht eingeforderte Kommanditeinlage in Höhe von T€ 69.040 gegenüber.
Der Jahresabschluss ist daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
II. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechende, lineare Abschreibungen angesetzt. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt unter Berücksichtigung von Zinsen für die Fremdfinanzierung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Unter den Grundstücken wird das durch die Kommanditistin eingelegte Grundstück am Kaiserkai (Kaispeicher A) ausgewiesen. Die Aktivierung entspricht dem Wert aus dem Einbringungsvertrag, verringert um die verkauften Grundstücksteile und Wertberichtigungen.
Unter Gebäuden werden die verpachteten Eigentumsanteile Hotel, Gastronomie und Parkhaus sowie die Plaza und der allgemeine Bereich in der Elbphilharmonie ausgewiesen.
Abschreibungen der Bauten auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, nicht erforderlich.
Bei der Wertermittlung ist in angemessenem Umfang berücksichtigt, dass die Gesellschaft mit den Baumaßnahmen auch öffentliche Leistungszwecke verfolgt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zur Berechnung des Erfüllungsbetrages langfristiger Rückstellungen wird grundsätzlich eine Kostensteigerung in Höhe von 2 % p. a. berücksichtigt. Des Weiteren wird für die Abzinsung der langfristigen Rückstellungen der durchschnittliche fristenkongruente Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Es handelt sich überwiegend um den Ertragswert des kommerziellen Mantels der Elbphilharmonie.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ausschließlich solche aus Lieferungen und Leistungen und betreffen die HamburgMusik gGmbH. Die Forderungen gegen Gesellschafter enthalten neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die ELBG (T€ 157) insbesondere mit T€ 1.254 Zuwendungen der FHH.
Eigenkapital
Die Kapitalhafteinlage in Höhe von T€ 60.500 (Vorjahr: T€ 60.500) ist zum 31.07.2020 voll eingezahlt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Bereich des Facility Managements in Höhe von T€ 74.521 (Vorjahr: T€ 70.103).
Bei der Bewertung der Drohverlustrückstellung wurde im Bereich des Facility Managements vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB postenbezogen Gebrauch gemacht. Demnach wurde der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2009 fortgeschrieben. Zum Geschäftsjahresende betrug der im Jahresabschluss nicht ausgewiesene Auflösungsbetrag € Mio. 3,7 (Vorjahr: € Mio. 5,3).
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten wird der noch zu tilgende Betrag in Höhe von T€ 138.900 (Vorjahr: T€ 138.962) des am 28.04.2010 gegenüber der Bayerischen Landesbank abgegebenen Schuldanerkenntnisses dargestellt. Diese Verbindlichkeiten bestehen somit gegenüber Kreditinstituten.
Weiterhin wird zu den Verbindlichkeiten auf die Anlage 2 zum Anhang verwiesen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf Grundlage des Leistungsvertrages mit der ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG besteht eine Verpflichtung aus der Vereinbarung zum Facility Management und zur Funktionsgewährleistung über 17 Jahre in Höhe von € Mio. 154,9 (Vorjahr: € 157,6 Mio.).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Pachteinnahmen T€ 5.622 (Vorjahr: T€ 5.400) und weiterbelastete Betriebskosten T€ 1.361 (Vorjahr: T€ 1.132) für den kommerziellen Mantel sowie Weiterbelastung der Facility Management Kosten T€ 3.445 (Vorjahr: T€ 3.422) für den Konzertbereich.
Aus der Vereinbarung mit der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH über den Betrieb der Plaza wurden Erlöse für Vorbuchungen und Konzerttickets in Höhe von T€ 159 (Vorjahr: T€ 453) erwirtschaftet. Die Erlöse fließen nach Abzug der direkten Kosten hälftig der ELBG und der Bau KG zu.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung auf die Teilbereiche Hotel, Gastronomie und Parken in Höhe von T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 2.987). Des Weiteren ist eine corona-bedingte Zuwendung der FHH enthalten (T€ 1.254).
Abschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 2.987) vorgenommen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen enthält mit T€ 1.254 Wertberichtigungen auf Forderungen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen betrug T€ 1.141 (Vorjahr: T€ 1.733). Die Zinsen aus dem Schuldverhältnis gegenüber der Bayerischen Landesbank betragen T€ 6.733 (Vorjahr: T€ 6.733).
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern betreffen mit T€ 374 Grundsteuern.
V. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.
Corporate Governance Kodex
Die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG hat im Geschäftsjahr 2019/20 die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex grundsätzlich eingehalten. Eine Entsprechenserklärung wurde abgegeben.
Konzernverhältnisse
Dieser Abschluss wird einbezogen in den Konzernabschluss der FHH Freie und Hansestadt Hamburg. Dieser wird im Internet unter Hamburg.de veröffentlicht.
Abschlussprüferhonorare
Das Abschlussprüferhonorar umfasst die Leistung der Abschlussprüfung in Höhe von T€ 19,5.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Gesellschaft. Zur Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die künftige Entwicklung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Prognoseteil des Lageberichtes.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung gab es nach dem Bilanzstichtag nicht.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführung
Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg
Christoph Lieben-Seutter Generalintendant |
|
Jochen Margedant Kaufmännischer Geschäftsführer |
Hamburg, den 1. Februar 2021
Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH
Jochen Margedant
Christoph Lieben-Seutter
Anlagenspiegel zum 31. Juli 2020
Anschaffungskosten | ||||
01.08.2019 | Zugänge | Abgänge | 31.07.2020 | |
Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke und Bauten | 349.748.478,77 | 0,00 | 0,00 | 349.748.478,77 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 15.625,00 | 0,00 | 15.625,00 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 3.126,20 | 0,00 | 3.126,20 |
349.748.478,77 | 18.751,20 | 0,00 | 349.767.229,97 |
Abschreibungen | |||||
01.08.2019 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibung | 31.07.2020 | |
€ | € | € | € | € | |
Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke und Bauten | 191.548.711,75 | 3.050.141,00 | 0,00 | 3.050.141,00 | 191.548.711,75 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 260,00 | 0,00 | 0,00 | 260,00 |
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 0,00 | 195,20 | 0,00 | 0,00 | 195,20 |
191.548.711,75 | 3.050.596,20 | 0,00 | 3.050.141,00 | 191.549.166,95 |
Buchwerte | ||
31.07.2020 | 31.07.2019 | |
€ | € | |
Sachanlagen | ||
1. Grundstücke und Bauten | 158.199.767,02 | 158.199.767,02 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 15.365,00 | 0,00 |
3. Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung | 2.931,00 | 0,00 |
158.218.063,02 | 158.199.767,02 |
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Juli 2020 sowie dem Lagebericht der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2020 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 18. März 2021
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr.Dannenbaum, Wirtschaftsprüfer
Haupt, Wirtschaftsprüfer
Hamburg, 26. Oktober 2020
Entsprechenserklärung des Beirates und der Geschäftsführung der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH nach dem Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) für das Geschäftsjahr 2019/20
Die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2019/20 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Beirat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 bis 7 sowie deren Unterpunkte):
Von folgenden Punkten wurde abgewichen:
Ziffer 5.1.5: Aufgrund eines erhöhten inhaltlichen Abstimmungsaufwandes lagen die Niederschriften der Aufsichtsratssitzungen den Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht im geforderten Zeitraum vor. |
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Ziffer 6.2.: Der Jahresabschluss wird nicht auf www.elbphilharmonie.de veröffentlicht, da diese vornehmlich der Kommunikation des künstlerischen Angebotes dient. Die Veröffentlichung der genannten Dokumente erfolgt über den elektronischen Bundesanzeiger. |
Beirat, Dr. Carsten Brosda
Geschäftsführung
Christoph Lieben-Seutter
Jochen Margedant
74. Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Verfahren für die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 105347
Die Gesellschafter der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG
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Freie und Hansestadt Hamburg, Kommanditistin vertreten durch die vertretungsberechtigte Staatsrätin Jana Schiedek, |
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Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH, Komplementärin vertreten durch ihre vertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph Lieben-Seutter und Herrn Jochen Margedant |
beschließen unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlich und vertraglich vereinbarten Form- und Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren durchzuführen. In diesem Verfahren fassen die Vertreter der Gesellschafter folgenden Beschluss:
Jahresabschluss Geschäftsjahr 2019/20 (1. August 2019 bis 31. Juli 2020)
Der Jahresabschluss zum 31.7.2020 wird in der vom Abschlussprüfer bestätigten Fassung festgestellt und der Lagebericht genehmigt. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -8.983.491,55 Euro Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats erfolgt über einen Beschluss der Kommanditistin.
Hamburg, den 11. Juni 2021
Für die Kommanditistin:
Jana Schiedek, Staatsrätin
Für die Komplementärin
Christoph Lieben-Seutter, Geschäftsführer
Jochen Margedant, Geschäftsführer
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