Wahlberechtigt sind in den USA rund 330 Millionen US-Bürgerinnen und -Bürger, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Bewohner von US-Außengebieten wie Puerto Rico sowie vielerorts Häftlinge und Menschen, die wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden.
Alle anderen, darunter auch Millionen US-Amerikaner im Ausland, müssen sich vor der Abstimmung beim zuständigen Wahlamt registrieren lassen. Bei der Präsidentschaftswahl 2016 stimmten der Wahlkommission (FEC) zufolge rund 137 Millionen Menschen ab.
Gemessen an der Bevölkerung im wahlfähigen Alter entsprach das einer Wahlbeteiligung von knapp 56 Prozent. Dieses Jahr dürfte die Wahlbeteiligung aber stark steigen.
Die Wählerschaft stimmt nur indirekt über die Präsidentschaft ab. Die Stimme entscheidet die Zusammensetzung des Wahlkollegiums („Electoral College“), der Wahlmänner und -frauen. Diese Gesandten wählen dann erst den Präsidenten.
In 48 der 50 Bundesstaaten werden dem Kandidaten, der sich eine Mehrheit der Wählerstimmen sichern kann, alle Stimmen des Kollegiums zugesprochen. Sollte also beispielsweise Amtsinhaber Donald Trump in einem „Swing-State“ knapp über 50 Prozent der Stimmen erhalten, bekäme er die Stimmen aller Wahlleute dieses Bundesstaats und Herausforderer Joe Biden keine.
Das Prinzip lautet „The Winner Takes It All“ – der Sieger bekommt alles. Die meisten Wahlleute gibt es mit 55 in Kalifornien. Nur Nebraska und Maine werden die Stimmen der Wahlleute annähernd proportional vergeben. Eine Ausnahme gibt es zudem bei der US-Hauptstadt Washington, DC. Sie ist kein Bundesstaat und hat dennoch drei Wahlleute.
Wer am Ende mindestens 270 Wahlleute auf sich vereinigen kann, wird der nächste Präsident der USA. Es dürfte spannend werden.
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