Immer mehr Menschen haben für ihr Wohnhaus die Wichtigkeit einer Elementarschadenversicherung erkannt.
Diese Versicherung ersetzt Schäden, die unter anderem durch Hochwasser und Überschwemmung entstanden sind. Nach einheitlicher Aussage vieler Versicherer hat sich seit 2002 der diesbezügliche Vertragsbestand deutlich erhöht. Das ist erfreulich. Dennoch bleibt es ein Problem, dass Hauseigentümer in gefährdeten Gebieten keinen Schutz gegen Elementarschäden erhalten – auch wenn sie ihn wollen. Zu diesem Ergebnis ist die Verbraucherzentrale Sachsen auf Grund einer aktuellen Umfrage unter mehr als 40 Versicherern gekommen. „Wir halten deshalb an unserer Forderung nach Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zur Wohngebäudeversicherung fest“, informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Nach dem Augusthochwasser forderte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich die Bürger auf, mehr Eigenvorsorge vor derartigen Naturereignissen zu betreiben. Gegen Überschwemmungen könne man sich versichern. Im Gegensatz dazu hört man immer wieder, dass Betroffene keinen Versicherungsschutz erhalten. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Befragung von 43 Wohngebäudeversicherern vorgenommen. Die Mehrheit der Anbieter hat Interesse an der Angelegenheit gezeigt – immerhin 28 haben geantwortet.
Auf die allgemeine Frage, ob es im Zusammenhang mit dem letzten Sommerhochwasser zu Kündigungen von Elementarschaden-Versicherungen gekommen ist oder kommen wird, haben diese alle mit „nein“ geantwortet. Dies schließt dennoch nicht aus, dass es in Einzelfällen zu Vertragsbeendigungen seitens des Versicherers gekommen ist. „Wir sind an solchen Fällen interessiert und bitten deshalb Betroffene, sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen zu melden“, informiert Heyer.
Bezüglich des Neuabschlusses von Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz hat die Verbraucherzentrale Sachsen in ihrer Umfrage Prämienangaben zu 10 verschiedenen Versicherungsorten erbeten. Fast alle diese Orte liegen in Gewässernähe und/oder waren schon von Überschwemmung betroffen. Laut Aussage der Versicherer ist es in der Mehrheit der Fälle möglich, bezahlbaren Elementarschadenschutz zu erhalten.
Das gilt so allerdings nicht, wenn sich das Haus in einer hochgefährdeten Überschwemmungszone – genannt ZÜRS 4 – befindet. Entweder gab es für dort gar kein Angebot oder nur eines ohne Überschwemmungsschutz.
Das traf in der Umfrage generell für die in Grimma und Zwickau ausgewählten Straßen zu. „Aus den Antworten kann geschlussfolgert werden, dass es weitere nicht versicherbare Adressen gibt“, sagt Heyer.
Die abgefragten Anschriften in Bad Schandau, Ostritz und Elsterberg teilten einige Versicherer in die etwas weniger gefährdete Zone 3 ein – boten aber trotzdem keinen Versicherungsschutz an. Andere wiederum forderten Prämienzuschläge und/oder hohe Selbstbeteiligungen. „Auch für die dort Ortsansässigen wird es im konkreten Fall schwierig sein, sich zu versichern“, befürchtet Heyer. Es kann durchaus auch sein, dass innerhalb einer Straße ein Anlieger Versicherungsschutz angeboten bekommt, der Nachbar jedoch nicht mehr, weil der eine etwa in die ZÜRS-Zone 2 eingeteilt ist und der andere in die Zone 3.
Nicht alle Versicherer arbeiten derzeit mit diesem Zonierungssystem. Die Aussichten, bei den Gesellschaften, die nach anderen Auswahlkriterien arbeiten, Versicherungsschutz zu erhalten, sind jedoch auch nicht besser. Verbraucher müssen bei Antragstellung unter anderem die Frage nach Vorschäden ehrlich beantworten. Wer in den letzten Jahren unter Hochwasserschäden leiden musste, wird es sehr schwer haben, sein Haus gegen Elementargefahren zu versichern. An konkreten positiven wie negativen Erfahrungen Betroffener ist die Verbraucherzentrale Sachsen immer interessiert.
Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung sollten Verbraucher des Weiteren auf das Kleingedruckte achten. Insbesondere lohnt ein Blick auf die Regelungen zum Rückstau. Bei vielen Anbietern ist dieser automatisch in den Elementarschutz eingeschlossen, manchmal aber auch nicht oder nur gegen Prämienaufschlag. Zudem kann für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes die Erfüllung von Auflagen, wie z. B. ein bestimmtes Rückstauventil, gefordert sein.
Quelle: VBZ Sachsen
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