Bundespolitik

Elementarschädenversicherung

Hans (CC0), Pixabay
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Bisher sind weniger als die Hälfte aller privaten Hausbesitzerinnen und -besitzer gegen Elementarschäden wie Hochwasser versichert. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert politische Konsequenzen:

Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe führt erneut vor Augen, wie sehr die Schäden durch den Klimawandel für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmen. Als Schutzmaßnahme gegen Unwetter empfiehlt der vzbv eine Elementarschadenversicherung. Eine unmittelbare Pflichtversicherung wäre allerdings ein hoher Eingriff in die Grundrechte. Deshalb muss unverzüglich das Prinzip der Allgefahrendeckung – wie in Großbritannien – im Gesetz verankert werden. Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen.

Die Versicherungsbranche steht somit in der Pflicht, allen Verbrauchern einen bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten. Wenn dieser Weg innerhalb von zwei Jahren nicht zu einem breiten Abdeckungsangebot führt, wird eine Pflichtversicherung notwendig.

Für einen künftig präventiven Klimaschutz müssen die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt werden. Dazu zählt die Resilienz von Gebäuden gegen Unwetter, was z.B. durch eine steuerliche oder unmittelbare Förderung baulicher Präventivmaßnahmen zu erreichen ist. Der Klimawandel kann dadurch nicht aufgehalten, aber die Schäden für Verbraucher können erheblich reduziert werden.

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