Justizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich weiterhin gegen eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus, plädiert jedoch für eine Angebotspflicht seitens der Versicherer. Seiner Meinung nach sollten Menschen die Möglichkeit haben, ihre Gebäude gegen Elementarschäden abzusichern, und dabei sicherstellen können, dass ihnen entsprechende Versicherungsangebote gemacht werden.
Buschmann betonte: „Jeder sollte die Chance haben, ein Angebot für eine Elementarschadenversicherung zu erhalten.“ Bei bestehenden Verträgen solle diese Absicherungsmöglichkeit durch eine Aufstockungsoption angeboten werden. Für neue Verträge schlägt er vor, dass die Elementarschadenversicherung standardmäßig in den Angeboten enthalten ist, jedoch abgewählt werden kann.
Mit dieser Initiative möchte Buschmann sicherstellen, dass alle Bürger die Möglichkeit haben, sich gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsche oder Stürme abzusichern, ohne dass eine verpflichtende Versicherungslösung vorgeschrieben wird. Dies soll den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Versicherten entgegenkommen und gleichzeitig einen höheren Schutzstandard fördern.
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