Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren
Aktenzeichen: 52 IN 195/24
Amtsgericht Arnsberg, 18.12.2024
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der ELGE gel-o-mat Eismaschinen Elektrogesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13815, ist am 18.12.2024 um 08:19 Uhr durch das Amtsgericht Arnsberg eine vorläufige Entscheidung gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen worden.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren und mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Zusammenfassung:
Mit der vorläufigen Anordnung des Gerichts wurde der erste Schritt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELGE gel-o-mat Eismaschinen Elektrogesellschaft mbH eingeleitet. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Beschränkungen für die Schuldnerin und deren Drittschuldner sind Maßnahmen, die der Sicherung und Verwaltung des Vermögens im Interesse aller Beteiligten dienen. Weitere Entscheidungen im Verfahren bleiben abzuwarten.
Aktenzeichen: 52 IN 195/24
Amtsgericht Arnsberg, 18.12.2024
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