Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Aushöhlung des Widerrufsrechts
Das sahen wir anders. Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.
Die Abmahnung
Ebenso wie bereits Parship haben wir die EliteMedianet GmbH als Betreiberin der Partnervermittlungen im Dezember 2010 abgemahnt. Anders als Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Das Urteil
Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) nun zugunsten der Verbraucher entschieden. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu berufen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die EliteMedianet GmbH in die Berufung gehen könnte.
Unser Rat
Haben Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft fristgerecht widerrufen und werden dennoch zur Zahlung von 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse aufgefordert, verweigern Sie die Zahlung mit Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg.
Quelle:VBZ Hamburg
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