Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden.
Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist auch die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellt ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 € für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Umgehung des Widerrufsrechts
Das sehen wir anders. Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, die Persönlichkeitsanalyse sei Grundlage für die Arbeit des Partnervermittlers. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, dient letztlich nur dazu, das Widerrufsrecht des Verbrauchers praktisch zu umgehen.
Die Abmahnung
Ebenso wie bereits Parship haben wir die EliteMedianet GmbH als Betreiberin der Partnervermittlungen im Dezember 2010 abgemahnt. Anders als Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir haben daher Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht und sind zuversichtlich, dass das Gericht diesem Vorgehen nun ein Ende setzt.
Unser Rat
Haben Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft fristgerecht widerrufen und werden dennoch zur Zahlung von 99 € für die Persönlichkeitsanalyse aufgefordert, verweigern Sie die Zahlung mit Hinweis auf das laufende Verfahren.
Quelle:VBZ Hamburg
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