Die geplanten Einschnitte beim Elterngeld werden umgesetzt: Das Kabinett hat den Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz von Finanzminister Christian Lindner (FDP) genehmigt. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf jährlich 150.000 Euro halbiert, sowohl für Paare als auch Alleinerziehende.
Es gab kontroverse Diskussionen um diesen Schritt. Das Finanzministerium forderte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auf, Einsparungen vorzunehmen, woraufhin sie die Einkommensgrenze senkte, um Leistungskürzungen bei niedrigerem Einkommen zu vermeiden. Bisher lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz enthält weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und Einhaltung der Schuldenbremse. Der Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung wird bis 2027 gestrichen, ebenso die Einzahlungen aus den Pflegekassen in den Pflegevorsorgefonds. Auch der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung wird gekürzt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, dass diese Maßnahme für die Pflegeversicherung zumindest für den genannten Zeitraum „kostenneutral“ sei. Die Sorge besteht jedoch, dass fehlende Mittel im Vorsorgefonds zu höheren Pflegebeiträgen führen könnten.
Das Gesetz regelt auch die geplante Anhebung des nationalen CO2-Preises auf 40 Euro ab Anfang 2024 und auf 50 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025. Die Erhöhung ist stärker als geplant, jedoch unter den ursprünglichen Werten der Großen Koalition. Der aktuelle CO2-Preis beträgt 30 Euro pro Tonne CO2.
Kommentar hinterlassen