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Emissionshaus UDI Gruppe Kapitalanlagen- die BaFin darf hier keine Gestattungen von Prospekten mehr ausreichen!

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WolfBlur / Pixabay
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Herr Keller, Ihnen kann man nicht vertrauen als Anleger.

Über das Unternehmen UDI mit Stefan Keller an der Spitze ist in den letzten Wochen und Monaten sehr vieles kritisch angemerkt worden. Stefan Keller ist zwar „relativ neu in der ersten Verantwortung“ beim Unternehmen UDI, aber Stefan Keller hat genau gewusst, worauf er sich mit der Übernahme der Geschäftsführung eingelassen hat. Das war keine „black box“ für Stefan Keller, sondern kühl und sachlich entschieden aus unserer redaktionellen Sicht.

Nun hat Stefan Keller in einem „Informationsschreiben für die Anleger der UDI Festzins Produkte“ vieles versucht zu erklären und versucht, Versäumnisse nicht zu verschweigen. Das sind starke Worte an manchen Stellen des zwölf Seiten umfassenden Schreibens, aber eben nur starke Worte, nicht mehr und nicht weniger.

Wer wird denn bitte für den bisherigen Mist, den die UDI Gruppe mit ihren Investitionen offensichtlich getätigt hat, in die Verantwortung genommen von Herrn Keller? Hat sich Stefan Keller mit dem vorigen Geschäftsführer auf ein „Stillhalteabkommen“ geeinigt, dass Georg Alfred Hetz nichts befürchten muss vom neuen Geschäftsführer?

Mit Verlaub, Herr Stefan Keller, jetzt sollen die Anleger den ganzen Mist wieder ausbaden, denn Sie wollen ja mehr Zeit haben, um fällige Zinsen zu bezahlen, also quasi ein „Moratorium“ mit den Anlegern schließen.

Wir können jedem Anleger nur davon abraten, sich auf solche Vereinbarungen einzulassen, denn ob das dann alles so funktioniert, was Sie da vorhaben, mit Verlaub Herr Keller, dafür gibt es dann keine Garantie für die Anleger. Manchmal ist es besser, hier ein altes deutsches Sprichwort anzuwenden: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Das gilt ganz klar aus unserer Sicht für alle derzeit noch laufenden Beteiligungen des UDI Emissionshauses.

Natürlich, und diese Aufforderung ergeht an die BaFin, darf die BaFin dem Emissionshaus UDU zukünftig keinen neuen Kapitalanlagen mehr gestatten, mit dem Wissen, das die BaFin nun über das Unternehmen hat.

Aus unserer Sicht sollte man alle Unternehmen der UDI Gruppe in eine geordnete Liquidation schicken, damit nicht noch mehr Anlegergelder sinnlos vernichtet werden in der Zukunft. Stefan Keller verdient das Vertrauen der Anleger sicherlich nicht, wenn man sich auch die anderen Aktivitäten von ihm so anschaut.

Stefan Keller kennen wir aus weiteren Investments, bei denen es Schwierigkeiten für die Anleger gibt. Erinnert sei hier an die die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim. Diese hatte ein zur Rückzahlung fälliges Nachrangdarlehen nicht wie geplant Ende Juni 2018 zurückgezahlt. Bei einem weiteren Nachrangdarlehen prüft die Geschäftsführung, ob sich die Tilgung verzögern wird. Beide Angebote hatte die auf grüne Geldanlagen spezialisierte UDI Beratungsgesellschaft mbH aus Nürnberg vermittelt. In der Verantwortung stand aber eben jener Stefan Keller.

Die Lösung:

Wir befassen uns ja seit Jahren mit der Situation „notleidender Fonds“, wie zum Beispiel der V-Plus Fonds. Eine Erkenntnis, die daraus erwachsen ist, ist, dass es kein weiter so Wurschteln geben darf, so wie sich Stefan Keller das hier offensichtlich vorstellt.

Hier muss ein Sanierer aus dem Bereich der Fondssanierer eingesetzt werden, der sich auch darum kümmert, wer in der Vergangenheit welche Fehlentscheidungen getroffen hat, und herausfindet, wo so manches Geld geblieben ist. Auch wenn das dann möglichereise „strafrechtliche Konsequenzen“ haben könnte für den einen oder anderen in der Gesellschaft.

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