Startseite Allgemeines emvest-Edelmetallhandel GmbH-keine Insolvenz mangels Masse
Allgemeines

emvest-Edelmetallhandel GmbH-keine Insolvenz mangels Masse

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. Finanzamt Leonberg, Schlosshof 3, 71229 Leonberg, Gz.: 70070/10405 SG 03/05
– antragstellender Gläubiger –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. emvest-Edelmetallhandel GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Doster, Tubizer Straße 19, 70825 Korntal-Münchingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 762214
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Beschluss:

Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht – 28.08.2018

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der 2.te Weihnachtstag

Der 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) hat sowohl religiöse als auch kulturelle Ursprünge,...

Allgemeines

Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung (auch „Comfort Letter“ genannt) ist eine schriftliche Erklärung, mit der...

Allgemeines

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Fragen an die Polizei und das Sicherheitskonzept

Der jüngste Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg wirft nicht nur Fragen...

Allgemeines

Trump benennt Botschafter für Panama – und will gleich den Kanal zurückhaben

Donald Trump hat sich mal wieder in die Geschichtsbücher der bizarren Diplomatie...