EN Storage: Aufklärung der Geschäftsvorgänge läuft
- Enge Kooperation zwischen vorläufigem Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle und der Staatsanwaltschaft Stuttgart
- Leichtle: „Stand heute müssen wir aber davon ausgehen, dass ein Großteil des ausgewiesenen Geschäfts gar nicht exisitierte und dass die Gelder der Anleger nicht in die versprochene Infrastruktur investiert wurden.“
- Mehr als 2000 betroffene Anleger
Herrenberg. Die Aufklärung der Umstände, die zur Insolvenz der EN Storage GmbH geführt haben, läuft weiter. Der vom Amtsgericht Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle von Schultze & Braun arbeitet dafür eng mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart zusammen. Der Geschäftsbetrieb bei EN Storage ist eingestellt, die 76 Mitarbeiter erhalten Insolvenzgeld. Die Höhe des Schadens dürfte sich ersten Schätzungen zufolge auf mindestens 90 Millionen Euro belaufen.
EN Storage hatte als Geschäftsmodell angegeben, international tätigen Firmen, Industrieunternehmen und staatlichen Nutzern als Dienstleister unternehmenseigene IT-Infrastruktur zur Datenspeicherung bereitzustellen. Das Geld für den Aufbau der notwendigen Server-Infrastruktur sammelte EN Storage bei mehr als 2000 Anlegern ein, die Unternehmensanleihen mit einer versprochenen Verzinsung von – je nach Laufzeit der Anleihe – 5,6, 6,8 oder 7 Prozent zeichneten oder sogar direkt in Server investierten. Der Mindesteinsatz betrug 1000 Euro.
Das vorhandene Firmenvermögen und eventuell auf Servern gelagerte Kundendaten hat der vorläufige Insolvenzverwalter noch am Tag seiner Bestellung gesichert. „Es kann kein Vermögen mehr aus der Masse abfließen. Die Daten sind vor fremdem Zugriff geschützt. Gleichzeitig arbeiten wir derzeit die Geschäftsvorgänge auf, um gegenenfalls verschobenes Vermögen in die Masse zurückzuholen oder Ansprüche geltend zu machen“, erklärt Leichtle. Dafür hat er Forensik-Spezialisten von Schultze & Braun zu dem Verfahren hinzugezogen.
„Stand heute müssen wir aber davon ausgehen, dass ein Großteil des ausgewiesenen Geschäfts gar nicht exisitierte und dass die Gelder der Anleger nicht in die versprochene Infrastruktur investiert wurden. Gleichzeitig ist es wohl so, dass die wenigen vorhandenen Server nicht einzelnen Direktinvestoren zugeordnet werden können, wie das Unternehmen dies ursprünglich zugesichert hatte“, konstatiert Leichtle.
Die geschädigten Anleihegläubiger müssen nun ihre offenen Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die vom Gericht voraussichtlich zum 2. Mai angeordnet wird, beim Insolvenzverwalter anmelden. Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich. Sollten die Anleihegläubiger in der Anleihegläubigerversammlung einen sogenannten gemeinsamen Vertreter wählen, wird dieser stellvertretend für alle Anleihegläubiger die Forderungen zur Tabelle anmelden. Am Ende des Verfahrens erhalten die Gläubiger dann eine Ausschüttung auf ihre Forderungen in Höhe der Insolvenzquote. Diese steht erst gegen Ende des Verfahrens fest, seriöse Schätzungen sind hierzu aktuell nicht möglich. Anleger, die direkt in Server investiert haben, müssen ihre Forderungen ebenfalls zur Insolvenztabelle anmelden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass für die Sicherung von Vermögenswerten und das Durchsetzen von Ansprüchen der EN Storage sowie für die Durchsetzung von Gesamtschadensansprüchen einzig und allein der Insolvenzverwalter zuständig ist. Dabei werde er sich mit dem noch zu wählenden gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abstimmen. Ansprüche wegen Individualschäden gegen Beteiligte können zwar von jedem geschädigten Anleger individuell geltend gemacht werden. Jedoch bleibe einzelnen Gläubigern ein Direktzugriff auf Vermögensgegenstände der EN Storage verwehrt; dies sei dem Insolvenzverwalter vorbehalten.
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