Den wird es dann sicherlich in der Folge auch hier geben, aber es dürfte auch eine andere Situation sein als in der Vergangenheit. Der BGH hatte vor einigen Wochen eine für Anleger schlechte Entscheidung getroffen.
Der gemeinsame Gläubigervertreter wurde bis zu diesem Urteil aus der Insolvenzmasse bezahlt. Das ist nun vorbei. Das heißt in der Konsequenz aber auch, dass diese Kosten nun zusätzlich von den Anlegern zu tragen sind und zwar direkt gegenüber den Rechtsanwälten. Hierauf sollte Sie ein Rechtsanwalt, wenn sie diesen kontaktieren, auch aufmerksam machen.
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