Außer Ankündigen können die Herren Scherm und Fuchs dann scheinbar nichts wirklich, denn trotz aller Ankündigungen gibt es immer noch keine neue Bilanz, die man im Unternehmensregister hinterlegt hat.
Die letzte Bilanz stammt immer noch aus dem Jahre 2015. Wenn man im Kapitalanlagemarkt arbeitet, so Rechtsanwalt Thomas Pforr aus Bad Salzungen, ist das ganz klar ein Unding. Woher will der Kunde denn wissen, dass das Unternehmen nicht schon lange „pleite“ ist?
Wenn man keine aktuellen Bilanzen veröffentlicht, dann öffnet man doch jeglicher Spekulation Tür und Tor. Als ehrliches und seriöses Unternehmen würde ich immer darauf bedacht sein, dass meine Bilanzen auch gemäß der gesetzlich vorgesehenen Fristen hinterlegt werden.
Aus welchen Gründen das Unternehmen R&R Consulting mit seinem Label Aurimentum das seit Jahren nicht schafft, ist einem Außenstehenden kaum nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Thomas Pforr aus Bad Salzungen.
Beim Unternehmen PIM Gold, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, hatten wir doch eine vergleichbare Situation bei den Bilanzen.
Auch hier war ein Unternehmen nicht in der Lage, eine testierte Bilanz zu hinterlegen. Wer wundert sich dann bitte noch, dass hier dann Kunden und Vertriebspartner vorsichtig werden.
Sollte es hier wirklich ein Problem bei dem Unternehmen geben, dann wird man sich natürlich den Vertrieb genau anschauen müssen, warum er trotz fehlender Bilanzen möglicherweise immer noch mit dem Unternehmen gearbeitet hat. Da wird man dann auch einmal darüber nachdenken müssen, die Damen und Herren in die persönliche Haftung zu nehmen.
Wenn man schon solch eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wie die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei an den Start schickt, dann fragt man sich natürlich auch, warum gerade deren Rechtsvertreter nicht auf das Unternehmen einwirkt, um das „leidige Thema Bilanzen“ endlich abzuschließen, damit die öffentliche Diskussion dazu einmal aufhört und als erledigt betrachtet werden kann?
Für gute Ratschläge wird eine Rechtsanwaltskanzlei ja eigentlich doch bezahlt. Dem Unternehmen zu empfehlen, endlich neue Bilanzen zu hinterlegen, wäre doch mal so eine Maßnahme.
Auf der DKM wurde im Aurimentum-Stand erzählt, dass die Bilanz der R&R Consulting GmbH aus 2019 im nächsten Jahr gezeigt wird.
Die Bilanzen 2016, 2017, 2018 zeigen nur Verluste und können deshalb nicht gezeigt werden.
Frage: Wie kann ich mir sicher sein, dass mir Aurimentum das zu teuer verkaufte Gold (Aufschlag 30%) in 2 Jahren mit einem Aufschlag von 8% auf den Kaufpreis überhaupt noch zurückkaufen kann?
Hallo lieber User:
Auch uns hat man über Monate nur Mist erzählt von Seite der Herren. Mal ehrlich die 2019 Bilanz muss erst bis Ende 2020 hinterlegt werden.
Zudem hat uns die Anwaltskanzlei der Herren Fuchs und Scherm etwas völlig anderes Mitgeteilt, nämlich das Aurimentum gar kein Kundengold eingelagert hat, und das die Bilanzen die noch fehlen und fällig sind nach den gesetzlichen Bestimmungen natürlich alsbald hinterlegt würden.
Die Frage ist doch nicht „ob die Bilanzen im Minus sind“, sondern ob sich daraus dann möglicherweise eine bilanzielle Überschuldung ergeben könnte die dann das Einleiten eines Insolvenzverfahrens erforderlich machen könnte, und ob die Bilanzen dann auch von einem Wirtschaftsprüfer /Steuerberater testiert werden. Das scheint mir möglicherweise das größere Problem zu sein bei Aurimentum.
Zu Ihrer Frage:Gar nicht!
Richtig liebe Redaktion!
Aurimentum (= die R&R Consulting GmbH) muss sogar von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Bilanzen vorliegen, da in den Jahren 2016, 2017 und 2018 der Umsatz größer als 12 Mio. € und die Bilanzsumme größer 6 Mio. € war, da die Rückkaufsverpflichtungen abzugrenzen und zu bilanzieren sind.
Doch welcher Wirtschaftsprüfer ist bereit, das modifizierte Schn..b…sys….. Aurimentum überhaupt zu prüfen?
Wenn eine GmbH ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht, setzt das Bundesamt für Justiz saftig Ordnungsgelder fest, welche pro Jahresabschluss bei der 3. Anmahnung 25.000 Euro betragen.
Für die Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018 der Aurimentum (=R&R Consulting GmbH) sind somit ganz locker bisher mehr als 70.000 Euro an Ordnungsgelder entstanden.
Ähnlich wie im Fall PIM Gold zahlt man auch bei Aurimentum Jahr für Jahr horrende Ordnungsgelder, um zu vermeiden, dass überschuldete Bilanzen öffentlich gezeigt werden müssen.
Kann jemand erläutern, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Unternehmen wie Aurimentum (= die R&R Consulting GmbH) keine Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Anmerkung der Redaktion:
Man könnte jetzt sarkastisch sagen „keine“ weil der Vertrieb trotzdem weiter verkauft als wenn nichts gewesen wäre. Rechtlich gesehen wird das Unternehmen zunächst einmal von der zuständigen Behörde aufgefordert die fälligen Bilanzen innerhalb einer bestimmten Frist zu hinterlegen, mit der Ankündigung von Bußgeldern, wenn die das nicht machen Bilanzen nicht Hinterlegen geht dann irgendwann nicht mehr.
Möglich das auch eine Behörde dann mal dem Verdacht einer möglichen Insolvenzverschleppung nachgehen würde, wenn es keine plausiblen Gründe für die Nichthinterlegung der Bilanzen gibt.
Rechtlich problematischer könnte die Kenntnis dieser Situation dann möglicherweise für den Vertrieb sein, wenn dann mit dem Unternehmen „etwas passiert“ .Mehr hierzu unter nachfolgendem Link.
https://samstags-zeitung.de/vermittlerhaftung-ist-die-fehlende-bilanzveroeffentlichung-ein-haftungsgrund/
Richtig liebe Redaktion.
Haften die Vermittler nicht auch deswegen, weil die Aurimentum = R&R Consulting GmbH Geldanlageverträge vertreibt, welche gegen das Einlageverbot des KWG Verstößen?
Die R&R Consulting verkennt, dass nicht nur die Vertragskonditionen sondern auch Rückkaufsangebote gelten und somit nach wie vor gegen das Einlageverbot des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG verstoßen wird. Siehe das BaFin-Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts vom März 2014 – Tz. 4, 6. Absatz:
“Dabei kommt es für die bankaufsichtsrechtliche Einordnung der Gelder als „rückzahlbar“ nicht auf bestimmte zivilrechtliche Vertragsgestaltungen oder die zivilrechtliche Zuordnung des zugrundeliegenden Geschäfts zu einem bestimmten Vertragstypus, etwa einem Darlehensvertrag nach § 488 Abs. 1 BGB, an.
Maßgebend ist vielmehr der tatsächliche Gehalt der Geldüberlassung. Kommt es beispielsweise bei als „Kaufvertrag“ bezeichneten Verträgen dem „Käufer“ nicht auf die überlassene „Kaufsache“, sondern auf den durch deren Verwertung zu erzielenden Erlös an, der vom „Käufer“ einbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt als „Kaufpreis“ an den „Verkäufer“ ausgezahlt werden soll, kann es sich nach dem tatsächlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarungen hierbei ebenfalls um rückzahlbare Gelder im Sinne des Tatbestandes handeln.”
So ein Schwachsinn Herr Schmieder.
In den Zeiten von Negativzinsen bietet Aurimentum die beste Geldanlage auf dem gesamten deutschen Kapitalmarkt.
Ja richtig, Geldanlage und nicht Goldanlage.
Bei Aurimentum bekommt man nur das Gold (mit einem Aufschlag von 60%) als Sicherheit ausgeliefert, hat aber tatsächlich eine Festgeldanlage mit einem 2-jährigen Zins von 8%.
Und da Euch Neidern und Kritikern nichts Besseres einfällt, kommt ihr jetzt damit, dass dies eine unzulässige Bankeinlage sei.
Laut Aussagen von Herrn Scherm hat Aurimentum in den letzten 24 Monaten knapp 80 Millionen Umsatz mit dem Treuegoldvertrag.
Können sie diese Menge überhaupt rückabwickeln.
Doch nicht nur das Thema Bilanzen ist bei Arimentum nicht geklärt.
Mir wurde aufsichtsrechtliche Anzeigen bei der BaFin mit umfassenden Beweismitteln vorgelegt, nach denen zu erwarten ist, dass die BaFin die Rückabwicklung der Verträge „Goldkauf mit Treuebonus“ anordnen muss.
Dann wird bei der Aurimentum das große Chaos ausbrechen, denn ein wahrscheinlich überschuldetes Unternehmen muss dann die Insolvenz anmelden.