Cannerald AG: Verdacht auf unerlaubtes Angebot von Genussscheinen ohne erforderliches Wertpapier-Informationsblatt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Verdacht, dass die Cannerald AG, ansässig im schweizerischen Frauenbrunnen, in Deutschland Genussscheine öffentlich anbietet, ohne das gesetzlich vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu veröffentlichen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) dar.
Unsere Warnung seit zwei Jahren bestätigt
Bereits seit zwei Jahren warnen wir auf unserer Plattform vor der Cannerald AG und den fragwürdigen Praktiken des Unternehmens. Nun scheint sich unser Verdacht zu bestätigen, dass die Cannerald AG möglicherweise gegen deutsche Gesetze verstößt, indem sie ohne die notwendige Transparenz Finanzprodukte anbietet.
Hintergrund: Vorschriften zum Wertpapier-Informationsblatt
In Deutschland dürfen Wertpapiere, wie Genussscheine, nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden. Für Angebote zwischen einer Million Euro und acht Millionen Euro ist anstelle eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt erforderlich, das von der BaFin geprüft und genehmigt werden muss. Diese Regelung gilt auch für öffentliche Angebote im Umfang von 100.000 bis einer Million Euro.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne ein gestattetes Wertpapier-Informationsblatt stellt einen Verstoß gegen § 4 Absatz 1 WpPG dar. Die BaFin prüft hierbei, ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben im Informationsblatt enthalten sind, jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten.
Haftung und Sanktionen
Unternehmen, die gegen die Veröffentlichungspflicht eines Wertpapier-Informationsblattes verstoßen, haften für diese Unterlassung und können mit Geldbußen von bis zu 700.000 Euro belegt werden. Investoren sollten daher immer sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen, bevor sie in Wertpapiere investieren.
Fazit
Es ist besorgniserregend, dass die Cannerald AG trotz wiederholter Warnungen und dem Verdacht der BaFin weiterhin ohne die erforderlichen rechtlichen Grundlagen agiert. Anleger sollten bei Investitionen in dieses Unternehmen besonders vorsichtig sein und prüfen, ob ein Wertpapier-Informationsblatt ordnungsgemäß hinterlegt wurde.
Wir werden weiterhin über den Fortgang des Verfahrens berichten und empfehlen Investoren, sich an die BaFin zu wenden, wenn sie konkrete Hinweise oder verdächtige Informationen zum Unternehmen haben.
Hinweisgeber können unterstützen
Die BaFin bittet Verbraucherinnen und Verbraucher um Mithilfe. Wenn Sie konkrete Informationen über die Cannerald AG haben, wie Vertragsunterlagen, Kontaktdaten oder andere relevante Hinweise, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren gegen die Cannerald AG entwickelt. Anleger sollten jedoch erhöhte Vorsicht walten lassen und unsere anhaltenden Warnungen ernst nehmen.
Rechtsanwalt Reime aus Bautzen hat dazu seit 2 Jahren eine Interessengemeisnchaft gegründet.
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