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Endlich – Dokumentation der Strafverfahren vorgesehen – wo leben wir denn?

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Jeder Blödsinn wird heutzutage gefilmt, nur Strafverfahren nicht.

Die meisten wissen es gar nicht und halten es für absurd, dass Strafverfahren in Deutschland nicht dokumentiert werden. Das will die SPD im Bundestag (gibt es noch) ändern und am Montag in Rechtsausschuss diskutieren.

Gerichtsverfahren wie die Strafverfahren rund die Wirtschaftskriminalität wie die der BWF Stiftung oder S & K und so weiter laufen teilweise über Monate oder Jahre. Warum? Alles muss besprochen und diskutiert werden in der Öffentlichkeit. Es gilt die Fiktion, dass niemand lesen kann und daher alles vorgelesen werden sollte. Dann viel Freude bei komplexen Verträgen und so weiter. Das mag alles noch angehen.

Regelrecht verrückt mutet es an, dass Gerichtsverfahren weder aufgezeichnet noch aufgenommen werden. Ein Wortlautprotokoll wird nur freiwillig geführt. Dann müssen also die gleichen Zeugen teilweise immer wieder gehört werden, einmal in der ersten Instanz, dann bei der Berufung und so weiter.

Außerdem überlegt sich jeder dreimal, ob er vor Gericht die Wahrheit sagt oder nicht, wenn die Daten aufgezeichnet werden. Die SPD-Fraktion im Bundestag

Zitat:

„Wenn man ein Gesetz schon ‚Modernisierung des Strafverfahrens‘ nennt, dann halte ich es für sinnvoll, es auch an jener Stelle zu modernisieren, an der Deutschland wirklich Nachholbedarf hat: bei der Dokumentation der Hauptverhandlung“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner gegenüber der Internetzeitung für Juristen LTO.de

Tatsächlich ist eine umfassende Dokumentation der Hauptverhandlung – per Wortprotokoll, Tonaufzeichnung oder Video – in den meisten EU-Mitgliedstaaten Standard. In Deutschland wird dagegen nicht protokolliert, was genau etwa der Angeklagte oder ein Zeuge in der Hauptverhandlung gesagt haben. Die Richter verlassen sich bei der Beweiswürdigung und der Begründung des Urteils auf ihre eigenen Mitschriften.

Fechner spricht sich grundsätzlich für eine Videoaufzeichnung aus: „Andere Länder haben mit der Videoaufzeichnung gute Erfahrungen gemacht, daran sollten wir uns orientieren.“ Ein Wortprotokoll wäre aber auch schon „ein erster Fortschritt“, so Fechner weiter: „Auf jeden Fall brauchen wir schnell eine sinnvolle Lösung – und ich bin zuversichtlich, dass wir die auch bald haben, selbst wenn die Union sich jetzt noch nicht sofort zu diesem Schritt entscheiden kann.“

Zitat Ende – Quelle LTO.de

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