Es hat ja nun wirklich, ja sogar unerklärlich lange, gedauert, bis dieses Insolvenzgutachten fertig war. Da fragt man sich natürlich warum? Wer war schuld? Der schwarze Schwan Corona? Fehlende Unterlagen?
Nun, auch das wird man sicherlich dann im Laufe des Insolvenzverfahrens klären können. Was wir aber bedenklich finden, ist, dass es hier scheinbar noch keinen Gläubigerausschuss gibt. Warum eigentlich nicht, Herr Freudenberg?
Was wir aber auch nicht verstehen, ist, wie mögliche Anleger ihre Forderung anmelden sollen, wenn sie möglicherweise noch gar nicht wissen, ob sie überhaupt Gläubiger der Gesellschaft ainova sind? Hier muss man sicherlich auch die Situation im Zusammenhang mit bc connect sehen, denn die ainova just fit gmbh war ja mal vorrangig der Vertrieb der bc connect GmbH.
Zumindest dachte man das im Kreise der „Ainova Partner“. Dass das Unternehmen Ainova mit Anlegergeldern eigene Geschäfte gemacht haben könnte, das ist keinem der Anleger, die ich kenne, überhaupt in den Sinn gekommen. Jetzt, sehr geehrter Herr Insolvenzverwalter Nils Freudenberg, müssten die Anleger doch überhaupt erst einmal Kenntnis davon bekommen, ob sie möglicherweise eben gegen die bc connect keine Ansprüche haben, aber gegen die ainova just fit gmbh.
Man könnte es aber ja auch ganz einfach machen, man könnte allen investierten Anlegern, die Geld über die ainova einbezahlt haben, vor allem die Barzahler, dann ihre Forderung einfach parallel bei der ainova just fit GmbH anmelden sollten. Ablehnen kann der Insolvenzverwalter die Forderung ja dann immer noch.
Natürlich werden wir auch hier wieder den Anlegern unsere Unterstützung anbieten bei der Geltendmachung ihrer Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Dass dies hier möglicherweise etwas komplizierter sein könnte, mag durchaus sein, aber gemacht werden muss es.
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