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Endlich, sagen wir von diebewertung.de aus Leipzig, dass die BaFin hier reagiert

knerri61 (CC0), Pixabay
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BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Spekulation:

Dies könnte natürlich nun in der Folge möglicherweise auch dramatische Auswirkungen auf die Genossenschaft und deren Weiterbetrieb selber haben, und damit natürlich auch für die investierten Genossen, die auf Grund dieses Vorgangs einen möglichen Schaden erlangen könnten.

Gleichzeitig bedeutet dieser Hinweis der BaFin auch, dass die Vermittler, die diese Anteile verkauft haben, sicherlich in der Beraterhaftung bei den Kunden stehen, denen sie diese Beteiligung an der Co.net verkauft haben.

Das könnte nun möglicherweise einen „Riesenknall“ im Genossenschaftsbereich geben. Wer unser Portal verfolgt hat, weiß, dass wir die größten Kritiker dieser Genossenschaft waren, weil unserer Überzeugung nach so manches Handeln der dortigen verantwortlichen Personen wenig mit einer Genossenschaft zu tun hatte.

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