Adlerstein365.de: BaFin ermittelt gegen die Adlerstein365 Group, Zürich, Schweiz
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Adlerstein365 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die Adlerstein365 Group bietet unter „Adlerstein365.de“ ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
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