(goldenhorninvestment.com / goldenhorninvest.eu): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an
Die GOLDEN HORN INVESTMENT BV ist Betreiberin der Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihezertifikate mit verschiedenen Laufzeiten an.
Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für sogenannte „toxische Werte“ an.
Damit betreibt die GOLDEN HORN INVESTMENT BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Am 31. Mai 2019 hat die BaFin der GOLDEN HORN INVESTMENT BV diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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