ENDOR AktiengesellschaftLandshutWKN 549166
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I. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d.h. auf den Beginn des 13. August 2024, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis 27. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Anmeldestelle/Anschrift zugegangen sein:
Endor AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München, Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung mit der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adresse zu übermitteln. Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Aktionäre werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären nach dem oben beschriebenen form- und fristgerechten Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts mit den Eintrittskarten übermittelt.
II. |
Ergänzungsverlangen von Aktionären |
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 9. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln:
Endor AG
Vorstand
E.ON-Allee 5
84036 Landshut
Deutschland
Zudem bitten die Einberufenden um die nachrichtliche Übermittlung etwaiger Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse:
Endor AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: endor@computershare.de
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
III. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 19. August 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten:
Endor AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: endor@computershare.de
IV. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter |
Die ENDOR Aktiengesellschaft sowie die Einberufenden verarbeiten als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktiennummer, Nummer der Eintrittskarte, und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Die ENDOR Aktiengesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands. Sie erreichen die ENDOR Aktiengesellschaft unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
ENDOR AG
E.ON-Allee 3
84036 Landshut
E-Mail-Adresse: info@endor.ag
Sie erreichen die Einberufenden unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Thomas Jackermeier
Taubengäßchen 342B
84028 Landshut
Bamboo Invest GmbH
Taubengäßchen 342B
84028 Landshut
E-Mail-Adresse: endorhv@gmail.com
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die ENDOR Aktiengesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Die Dienstleister der Einberufenden, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von den Einberufenden nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Einberufenden sowie der ENDOR Aktiengesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorgenannten Erläuterungen verwiesen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format auf sich oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO zu verlangen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der ENDOR Aktiengesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
ENDOR AG
E.ON-Allee 5
84036 Landshut
E-Mail-Adresse: info@endor.ag
Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber den Einberufenden unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
Thomas Jackermeier
Taubengäßchen 342B
84028 Landshut
Bamboo Invest GmbH
Taubengäßchen 342B
84028 Landshut
E-Mail-Adresse: endorhv@gmail.com
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die ENDOR Aktiengesellschaft sowie die Einberufenden ihren Sitz haben, zu. Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der ENDOR Aktiengesellschaft unter:
Thorsten Ewald
Capcad Systems AG
Carl-Zeiss-Ring 21
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 991522-0
E-Mail-Adresse: datenschutz@capcad.de
Landshut, im Juli 2024
Thomas Jackermeier und Bamboo Invest GmbH,
vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Thomas Jackermeier
kraft gerichtlicher Ermächtigung
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