Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat nun die „Evaluierung ausgestellter Energieausweise“ veröffentlicht. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung liegt der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor. Soweit Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen der Ergebnisse. Diese sind unter anderem davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Ein wichtiges Resümee der Studie: für Laien ist es häufig schwierig, die Ergebnisse eines Energieausweises zu verstehen. Beispielsweise führt die in dem Ausweis enthaltene Farbskala zu Missverständnissen. Die farbliche Darstellung von rot über gelb bis grün soll das Bewertungsergebnis leicht erkennbar machen. Aber die Werte können von den Laien nicht richtig eingeschätzt werden, da der grünliche Bereich der Skala viel zu groß ist.
Die Tatsache, dass der Energieausweis 10 Jahre lang gültig ist, wirft die Frage auf, ob die Farben dann immer noch an den gleichen Stellen grün, gelb oder rot sind. Neben der Farbskala sind auch die Zahlenwerte angegeben, die allerdings nur von Fachleuten gedeutet werden können.
Quelle.VBZ Saarland
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