Schon jetzt kann jeder, der ein Haus kauft oder eine Wohnung neu mietet, nach dem Energieausweis fragen.
Verkäufer und Vermieter müssen auf Verlagen einen Energieausweis vorlegen. Theoretisch droht Strafe, wenn es auf Nachfrage keinen Energieausweis gibt. In der Praxis fragen allerdings nur wenig Käufer oder Mieter nach dem Energieausweis. Wer ein altes Haus sucht, ist sich i. d. R. bewusst, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Daher interessieren die Angaben über den zumeist schlechten energietechnischen Zustand des Hauses oft wenig, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Dort lassen sich viele Käufer eines älteres Hauses ausführlich beraten, welche Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden, mit welchen Kosten zu rechnen ist und ob es staatliche Zuschüsse oder günstige Kredite gibt.
Beim Kauf einer Wohnung hat der Energieausweis eine ganz andere Relevanz, weil man hier nur wenig auf eigene Faust sanieren kann. Zwar widmen Wohnungskäufer sich den Schönheitsreparaturen, aber eine energetische Sanierung kommt meist nicht in Betracht. Daher wäre ein Blick in den Energieausweis für Käufer einer Wohnung ebenso wertvoll wie für Mieter, die eine neue Wohnung suchen, sagen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Leider vergessen viele Käufer und Mieter, im Voraus nach dem Energieausweis zu fragen. Im Nachhinein hat man nach derzeitiger Rechtslage keine Ansprüche mehr, den Energieausweis zu sehen. Aus Unkenntnis verzichten also heutzutage viele beim Wohnungswechsel auf die schriftlich dokumentierten Informationen, mit welchen Heizkosten man rechnen muss.
Der Europäische Gesetzgeber hat diesen Mangel erkannt. Ab 2013 muss der Energieausweis nicht nur auf Verlangen vorgelegt werden, sondern von Vermietern und Verkäufern aktiv ausgehändigt werden. Die wichtigsten Angaben des Energieausweises müssen sogar bereits in den Wohnungsanzeigen genannt werden.
Daher appelliert die Verbraucherzentrale an Hauseigentümer, sich rechtzeitig um eine energetische Sanierung zu kümmern. Denn es ist absehbar, dass Häuser mit schlechter Bewertung im Energieausweis künftig nicht mehr so einfach zu vermieten oder zu verkaufen sind.
Sowohl bei der Planung der Altbausanierung als auch bei der Beurteilung eines Energieausweises sind die Energieberater der Verbraucherzentrale behilflich. Die Architekten und Ingenieure stehen mit fachkundigem Rat zur Seite, wenn die Wirtschaftlichkeit konkreter energetischer Sanierungsvorhaben abgeschätzt werden soll. Sie sind auch behilflich bei der Beurteilung von Kostenvoranschlägen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft. Für eine persönliche Beratung in einer der 14 Energieberatungsstellen der saarländischen Verbraucherzentrale ist eine Anmeldung erforderlich.
Quelle:VBZ Saarland
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