Energiegewinner eGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
AnhangRechtliche Verhältnisse I. Allgemeine Angaben Die Genossenschaft mit Sitz in Köln ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer GnR 838 eingetragen. Der Jahresabschluss der Energiegewinner eG wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB, aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Genossenschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Genossenschaft ist bilanziell überschuldet und weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 3.568 aus. Dem stehen Nachrangdarlehen in Höhe von T€ 4.625 gegenüber. Der Vorstand geht dennoch auf der Grundlage der Planung für die Geschäftsjahre 2022-2024 von einer positiven Fortführung des Geschäftsbetriebs aus. Die 2021und 2022 gestiegene Marktnachfrage wird zudem unterstützt durch geänderte politische Rahmenbedingungen im Zuge des Regierungswechsels Ende 2021, was in den Erwartungen des Vorstandes zu spürbarem und nachhaltigem quantitativem und qualitativem Wachstum in allen wesentlichen Geschäftsbereichen der Energiegewinner führen wird. Vor dem Hintergrund steigender Strompreise, eines hohen Auftragsbestandes, durch gezielte Marketingaktivitäten und den simultanen Aufbau von Ressourcen im Bereich Planung und Montage soll im Vergleich zu den Geschäftsjahren 2021 und 2022 eine signifikante Umsatz- und Ergebnissteigerung realisiert werden. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, die sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, bewertet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, die sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Wirtschaftsgüter bis € 150,00 werden im Jahr ihres Zugangs abgeschrieben; Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Fertige und unfertige Aufträge bzw. Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bilanzierung von Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 952, von den sonstigen Vermögensgegenständen T€ 252 (Vj.: T€ 268) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die anderen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 2. Passiva a. Eigenkapital Das Geschäftsguthaben der Mitglieder beträgt € 586.700,00. Verbindlichkeiten
* In Klammern angegebene Werte betreffen das Vorjahr. Von den Verbindlichkeiten sind T€ 2.972 gesichert durch die Übertragung von Gesellschaftsrechten. Für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.145 liegen Rangrücktrittsvereinbarungen vor. 3. Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von T€ 77 enthalten. Die restlichen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 1.177 betreffen das Geschäftsjahr 2019. III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag 549.965,45 € und bestehen in Gänze aus Mietverpflichtungen für Büro- und Parkräumlichkeiten sowie aus Pachtverpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich sechs Mitarbeiter beschäftigt zzgl. zwei Auszubildende und vier duale Studenten. Die Zahl der zum 31. Dezember 2019 der Genossenschaft angehörenden Mitglieder beträgt 1092 wovon 404 Mitglieder in 2019 eingetreten sind. Vier Mitglieder haben gekündigt. Im Geschäftsjahr 2019 hat sich das Geschäftsguthaben um € 167.200,- vermehrt. Die Haftsumme hat sich um € 167.200,- vermehrt. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Gesamthaftsumme € 586.700,-. Zuständiger Prüfungsverband: Der Genossenschaftliche e.V. Prüfungsverband für Genossenschaften Pfeuferstraße 7 81373 München Die Mitglieder des Vorstandes: – Kay Voßhenrich – Ramon Kempt, bis 13. August 2021 – Jochen Franke, von 20. Januar 2021 – 24. Mai 2021 – Hubert Vienken, ab 25. Mai 2021 Die Mitglieder des Aufsichtsrates: – Niko Härig, Rechtsanwalt, Vorsitzender (bis 10. Oktober 2020) – Alexander Hartmann, Unternehmer, stellv. Vorsitzender (bis 10. Oktober 2020) – Frederik Geisler, Regisseur (bis 10. Oktober 2020) – Dr. Annette Littmann, Angestellte, Vorsitzende (ab 10. Oktober 2020) – Michael Hofmann, Unternehmensberater, stellv. Vorsitzender (ab 10. Oktober 2020 bis 30. November 2021) – Daniel Lack, Rechtswissenschaftler (ab 10. Oktober 2020) – Prof. Dr. Ingo Stadler, Hochschullehrer (ab 10. Oktober 2020), stellv. Vorsitzender ab 1. Dezember 2021 – Katharina Schwartz, Geschäftsführerin (ab 10. Oktober 2020) – Dr. Dirk Zurek, Berater (ab 26. März 2022) Bezüglich der Gesamtbezüge von Vorstand und Aufsichtsrat unterbleiben die Angaben gem. § 286 Abs 4 HGB.
Köln, den 26. November.2022 Energiegewinner eG Kay Voßhenrich, Vorstand Hubert Vienken, Vorstand sonstige BerichtsbestandteileVersicherung der gesetzlichen Vertreter „Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Köln, den 26.11.2022 Kay Voßhenrich, Vorstand Hubert Vienken, Vorstand Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2022 festgestellt. |
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