Anlegerschutz

Energiekontor AG

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Energiekontor AG

Bremen

ISIN: DE0005313506

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2024)
und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2024/​I)

Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 29. Mai 2024 hat unter ihrem Tagesordnungspunkt 8 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Bezugsrechten auf Aktien der Energiekontor AG an Vorstände der Gesellschaft – soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht wurde – beschlossen, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 bis zum 28. Mai 2029 Bezugsrechte auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Anstelle von verfallenen und nicht bereits ausgeübten Bezugsrechten können neue Bezugsrechte begeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 29. Mai 2024 hat unter ihrem Tagesordnungspunkt 8 – unter gleichzeitiger Reduzierung des bedingten Kapitals 2018/​I von EUR 500.000,00 auf EUR 100.000,00 und entsprechender Änderung von § 4 Abs. 6 Satz 1 (neu § 4 Abs. 5 S. 1) der Satzung – ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/​I). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2024) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024/​I erfolgten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 29. Mai 2024.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2024) ist mit der Beschlussfassung am 29. Mai 2024 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2024/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Bremen, im Mai 2024

Energiekontor AG

Der Vorstand

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