Energiekonzepte Deutschland GmbH: Bilanzveröffentlichung bleibt aus – Bundesamt für Justiz in der Pflicht?

Auch am 11. Oktober 2024 hat die Energiekonzepte Deutschland GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung noch immer nicht nachgekommen, die fällige Bilanz für das Jahr 2022 zu hinterlegen und zu veröffentlichen. Diese Verzögerung wirft einige Fragen auf, insbesondere in Hinblick auf das Bundesamt für Justiz, das für die Einhaltung der Offenlegungspflichten zuständig ist. Wie lange will diese Behörde zusehen, dass ein Unternehmen, das sich selbst als Marktführer im Solarbereich bezeichnet, weiterhin seine gesetzlichen Pflichten missachtet?

Es wurde bestätigt, dass mittlerweile eine Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Justiz und der Energiekonzepte Deutschland GmbH besteht. Doch was genau in diesen Gesprächen besprochen wird und ob sich daraus konkrete Konsequenzen ergeben, bleibt weiterhin unklar. Und während das Unternehmen selbst zu diesen Vorwürfen schweigt, bleibt die Öffentlichkeit im Ungewissen. Vielleicht lautet das ungeschriebene Motto des Unternehmens: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“

Für uns in der Redaktion ist es jedoch kaum nachvollziehbar, wie ein Unternehmen dieser Größe, das sich selbst als Vorreiter in der Solarbranche sieht, ein solches Verhalten rechtfertigt. Das Fehlen jeglicher Transparenz weckt ernsthafte Zweifel an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Was steckt wirklich hinter dem Schweigen?

Unruhe bei den Kunden – offene Forderungen und schleppende Rückzahlungen

Zu den Unsicherheiten bezüglich der fehlenden Bilanz kommen zahlreiche Beschwerden von Kunden hinzu, die sich an unsere Redaktion gewandt haben. Über 50 Personen berichten von Forderungen an die Energiekonzepte Deutschland GmbH (auch bekannt als EKD Solar), insbesondere im Zusammenhang mit zu viel gezahlter Mehrwertsteuer. Die Erstattung dieser Beträge gestaltet sich offenbar schwierig: Kunden berichten, dass Zahlungen oft erst nach einer Klageandrohung erfolgen.

Dabei stellt sich die Frage, warum ein Unternehmen, das sich seiner Verantwortung bewusst sein sollte, die Rückerstattung nicht proaktiv vornimmt. Immerhin handelt es sich hier unserer Ansicht nach um eine sogenannte „Bringschuld“.

Bringschuld vs. Holschuld: Was ist der Unterschied?

Der Begriff der „Bringschuld“ bedeutet, dass der Schuldner – in diesem Fall die Energiekonzepte Deutschland GmbH – verpflichtet ist, die geschuldete Leistung, hier die Rückerstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer, aktiv an den Gläubiger zu übermitteln. Der Schuldner muss also die Initiative ergreifen und den Betrag eigenständig an den Kunden auszahlen, sobald er von der Überzahlung Kenntnis erlangt.

Im Gegensatz dazu steht die „Holschuld“. Bei einer Holschuld ist es die Aufgabe des Gläubigers, also des Kunden, sich die geschuldete Leistung beim Schuldner abzuholen. In diesem Fall müsste der Kunde selbst aktiv werden und zum Beispiel die Rückerstattung einfordern.

Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Rückerstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer klar um eine Bringschuld. Das bedeutet, dass die Energiekonzepte Deutschland GmbH verpflichtet wäre, die Erstattung automatisch und ohne weitere Aufforderung zu veranlassen. Dass dies offenbar nicht der Fall ist, lässt aufhorchen und wirft weitere Fragen über die Geschäftspraktiken des Unternehmens auf.

Verunsicherung und Misstrauen wachsen

Das Verhalten der Energiekonzepte Deutschland GmbH und die mangelnde Transparenz lassen bei vielen Kunden das Vertrauen schwinden. Die Frage bleibt: Was ist wirklich los bei diesem Unternehmen, das sich als großer Player in der Solarbranche positioniert, aber selbst grundlegende Pflichten nicht erfüllt? Und wie lange will das Bundesamt für Justiz diese Situation noch dulden, bevor es Konsequenzen zieht?

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