Wenn Sie als Kunde der Abtretung Ihrer Rechnung an eine Factoringgesellschaft zustimmen, bedeutet das, dass Ihr Lieferant (der Auftraggeber) die Forderung, die er gegen Sie hat, an diese Factoringgesellschaft verkauft hat. Die Factoringgesellschaft übernimmt dann das Risiko des Forderungsausfalls und kümmert sich um die Einziehung der Zahlung von Ihnen. Sie zahlen also nicht mehr direkt an den Lieferanten, sondern an die Factoringgesellschaft.
Was passiert, wenn Sie Ärger mit dem Lieferanten haben:
Wenn es ein Problem mit der gelieferten Ware oder Dienstleistung gibt, beispielsweise Mängel oder Vertragsverletzungen, und Sie eine berechtigte Reklamation haben, ist die Situation komplizierter.
Insgesamt ist es wichtig, im Vorfeld genau zu prüfen, mit wem Sie Geschäfte machen, und sicherzustellen, dass Sie in Ihren Verträgen klare Regelungen treffen, um Ihre Interessen zu schützen.
Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...
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