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Energiekonzepte Deutschland GmbH – das Thema Factoring aber auch einmal allgemein

RazorMax (CC0), Pixabay
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Wenn Sie als Kunde der Abtretung Ihrer Rechnung an eine Factoringgesellschaft zustimmen, bedeutet das, dass Ihr Lieferant (der Auftraggeber) die Forderung, die er gegen Sie hat, an diese Factoringgesellschaft verkauft hat. Die Factoringgesellschaft übernimmt dann das Risiko des Forderungsausfalls und kümmert sich um die Einziehung der Zahlung von Ihnen. Sie zahlen also nicht mehr direkt an den Lieferanten, sondern an die Factoringgesellschaft.

Was passiert, wenn Sie Ärger mit dem Lieferanten haben:

Wenn es ein Problem mit der gelieferten Ware oder Dienstleistung gibt, beispielsweise Mängel oder Vertragsverletzungen, und Sie eine berechtigte Reklamation haben, ist die Situation komplizierter.

  1. Rechtliches Szenario:
    • Grundsätzlich besteht die Forderung der Factoringgesellschaft unabhängig von Ihrem Streit mit dem Lieferanten. Das bedeutet, dass die Factoringgesellschaft weiterhin das Recht hat, die Zahlung der vollständigen Rechnungssumme von Ihnen zu verlangen.
    • Wenn Sie einen berechtigten Einwand gegen die Rechnung haben (z.B. aufgrund von Mängeln oder nicht erfüllten Leistungen), könnte es sein, dass Sie dieses Einrede- oder Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber der Factoringgesellschaft geltend machen können. Allerdings hängt dies von den konkreten Vertragsbedingungen ab, die Sie mit dem Lieferanten und die der Lieferant mit der Factoringgesellschaft abgeschlossen hat.
  2. Empfehlungen, um sich vor solchen Situationen zu schützen:
    • Sorgfältige Prüfung der Lieferungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die gelieferte Ware oder die erbrachte Dienstleistung gründlich prüfen, bevor Sie der Abtretung an die Factoringgesellschaft zustimmen. Wenn Sie bereits Unstimmigkeiten feststellen, sollten Sie diese unverzüglich mit dem Lieferanten klären.
    • Vertragliche Regelungen: Versuchen Sie im Voraus vertraglich festzulegen, dass bei berechtigten Reklamationen Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der Factoringgesellschaft aufgeschoben wird, bis die Angelegenheit geklärt ist.
    • Kommunikation mit der Factoringgesellschaft: Informieren Sie die Factoringgesellschaft frühzeitig über eventuelle Probleme mit dem Lieferanten und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Einige Factoringverträge sehen vor, dass der Kunde bestimmte Einreden geltend machen kann, aber dies ist vom Vertrag abhängig.
    • Rechtsberatung: Wenn es tatsächlich zu einem Konflikt kommt, sollten Sie in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu sichern.

Insgesamt ist es wichtig, im Vorfeld genau zu prüfen, mit wem Sie Geschäfte machen, und sicherzustellen, dass Sie in Ihren Verträgen klare Regelungen treffen, um Ihre Interessen zu schützen.

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