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Energiekonzepte Deutschland GmbH die Sache mit der S-Factoring

Tumisu (CC0), Pixabay
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Wir gehen davon aus, dass dieses Thema Factoring möglicherweise ein durchaus wichtiger Bestandteil der Liquiditätsplanung für das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland ist.

Für Kunden des Unternehmens ist es aus unserer Sicht jedoch ganz klar nicht empfehlenswert, und natürlich sagen wir Ihnen auch warum.

Das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH befindet sich in einem Wachstumsprozess, und zwar in einem sehr schnellen Wachstumsprozess. Wachstum kostet Geld, und ein abgeschlossener Auftrag bedeutet einen defacto Umsatz, aber noch kein Geld in der Kasse. Nun hat das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH aus unserer Sicht Rechnungsfälligkeitsvorraussetzungen geschaffen, die für das Unternehmen möglicherweise von großem Vorteil sind, aber für so manchen Kunden eine Katastrophe bedeuten können.

Natürlich gehen auch wir davon aus, dass es in 90% der Aufträge keine Beanstandungen von Kunden gibt, aber natürlich gibt es auch andere Kunden, die mit der Leistung des Unternehmens EKD Solar nicht einverstanden sind, aber die Rechnung schon komplett bezahlen müssen, denn diese Kunden haben dem Verkauf der Rechnung an das Unternehmen S-Factoring zugestimmt. Sind nun die vertraglichen Voraussetzungen für die Zahlung gegeben, will das Unternehmen S-Factoring natürlich sein Geld zurück. Nachvollziehbar und rechtlich sicherlich auch korrekt. Das Problem ist nur, dass auch bei nicht mangelfreier Leistung das Unternehmen S-Factoring auf der kompletten Bezahlung besteht, sich als nicht zuständig für die Beseitigung von Mängeln erklärt und auch kein Zurückbehaltungsrecht an Geld bis zur Beseitigung der Mängel beim Kunden sieht.

In diesem Zusammenhang haben wir dutzende von Fällen gesammelt und nun einmal an den Verbraucherausschuss des deutschen Bundestages mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Es darf aus unserer Sicht – und das gilt nicht nur für das Unternehmen EKD Solar – nicht so sein, dass der Kunde alles bereits bezahlen muss, wenn die Anlage nicht einmal in Betrieb ist, das heißt, der Kunde hat nicht die versprochene Leistung erhalten. Dies ist aus unserer Sicht eine ganz klare Benachteiligung des Kunden. Wir sehen hier nur eine Möglichkeit, das zu regulieren: Man muss bei solchen Bauleistungen dann auch bitte nach dem MABV-Prinzip abrechnen. Damit würde diese Diskussion auch nicht entstehen.

Man muss sich auch einmal die Frage stellen, welches Interesse das Unternehmen EKD Solar noch an einer schnellen Mängelbeseitigung hat, wenn es sein Geld bereits komplett bekommen hat? Möglicherweise ist das auch der Grund dafür, warum man so einen „umstrittenen Kundenservice“ hat. Zudem hat das Unternehmen EKD Solar derzeit auch gar nicht das Personal, um Expansion und Kundenzufriedenheit unter einen Hut zu bringen. Trotzdem ganz klar, hier wird der Kunde aus unserer Sicht benachteiligt. Genau dazu wollen wir eine Stellungnahme des Verbraucherausschusses des deutschen Bundestages haben.

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