Jeden Tag haben wir ein Gespräch mit einem verärgerten Kunden des Unternehmens Energiekonzepte Deutschland GmbH und auch das ist ein Kunde, dessen Vertrag schon über S-Factoring in Leipzig/Dresden abgerechnet wurde.
Auch dort hilft man ihm nicht. Seine Stimme klingt schon sehr verzweifelt, als er uns seine ganze EKD-Solar-Geschichte erzählt. Eine Geschichte, die wir hier gerne weitergeben wollen. Hört und liest man das, dann kann man doch niemandem mehr empfehlen, eine Anlage beim Unternehmen EKD Solar zu kaufen. Nein,
Herr Dr. Lucas Brost, von der Kanzlei BrostClaßen aus Köln, das ist kein Boykottaufruf, sondern schlichtweg eine Quintessenz aus unserer Arbeit und den Gesprächen mit den unzufriedenen Kunden der EKD Solar.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Bremer!
Ich bin ein ganz besonders schwerer Fall der EKD und erhoffe mir Rat, Hilfe, evtl. Anwaltskontakt-Adresse!
Ich habe vor einem Jahr im April einen Vertrag mit EKD abgeschlossen, 24 kw-peak-Anlage, 2×10 kw Speicher.
Der Vertreter versprach „voraussichtliche Montage und Anschluß bis Mai/Juni“ schriftlich auf dem Vertrag (72.000,– Euro.
Anlage wurde wegen fehlender Teile schließlich im Oktober montiert. Die angeschlossene Bank (s-factoring) „erpresste“ mit Klageandrohung die Gesamtzahlung.
Dann spitzte sich der Wahnsinn zu:
Das Elektro-Team von Bischoff kam im Oktober und stellte lapidar fest, dass das bauseits vorhandene Kabel nicht stark genug sein (hatte der Verkäufer besichtigt und für ausreichend gehalten, der Technik bei EKD aber intern Bedenken gemeldet, das die dort wiederum nicht interessierte. Das alles ist nachweisbar und auch seitens EKD zugegeben und im Intranet ersichtlich)
Ich forderte von EKD ein techn. Protokoll, was, wie, wo vor Ort gestellt sein müsse für den nächsten Installationstermin am Donnerstag, den 27.4.23. Ich bekam lediglich die schriftliche Information, ein 5 x 10 m ² Kabel zu legen (von der Technik in der Garage bis zum Hausanschluß im Hauptgebäude) und ein LAN-Kabel zu den Speichern. Von mir gelegt, kommt Fa. Bischoff tatsächlich am 27.4. und installiert die Geräte, Speicher etc. in der Garage, legt den Erdungsspieß, befindet aber die techn. Voraussetzungen für den Anschluß an den bidirektionalen Zähler der Stadtwerke für nicht ausreichend (u.a. fordern sie ein 5 x 16m²- Erdkabel und LAN zum Speicher und zum Zähler und ein zusätzliches Ersatzkabel LAN)
Die EKD erklärt, dass wohl die techn. Abteilung einen Planungsfehler gemacht habe, der Schuldige sei ermittelt! Daraufhin habe ich die EKD aufgefordert, innerhalb 4 Wochen ab 27.4.23 nun die geforderten Voraussetzungen auf ihre Kosten legen zu lassen, oder ich trete vom Vertrag zurück und fordere Rückabwicklung, Schadenersatz, Zinsen.
Ich habe bis heute kein Wort gehört von EKD.
Zitat Ende
Hier ein Hinweis an die 8. Kammer des Landgerichtes Leipzig, dieser Kommentar ist nicht unsere Meinung, sondern eine traurige Erfahrung eines weiteren EKD geschädigten Kunden. Erfahrungen, die man in vielen Kommentaren findet. Natürlich werden wir über jeden Fall, den wir zur Kenntnis bekommen, hier berichten. Nein, wir lassen uns weder von der Rechtsanwaltskanzlei BrostClaßen aus Köln noch von der Kanzlei
PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER Rechtsanwälte Steuerberater – Leipzig
durch obskure Abmahnschreiben unter Druck setzen. Wir setzen uns für Verbraucher ein, das bereits seit 13 Jahren, und uns gibt es immer noch. Es mag ein Kampf wie David gegen Goliath sein, aber wer hat sein Ziel erreicht?
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