Es hat den Anschein, denn geht man jetzt auf trustpilot.de und sucht nach dem Unternehmen EKD Solar bzw. Energiekonzepte Deutschland, dann findet man das Unternehmen nicht mehr in der Bewertungsmöglichkeit.
Wir hatten ja vor einigen Wochen über das Urteil des Landgerichtes Leipzig, der dortigen 8. Kammer, bereits berichtet. Ein Urteil, was so sicherlich nicht nachvollziehbar ist von der Begründung her, was aber im Kontext zur „Welpenschutz-Rechtsprechung der 8. Kammer des Landgerichtes Leipzig für das Unternehmen EKD Solar“ dann doch wieder nachvollziehbar ist.
Ganz klar, wenn ein solches Urteil im Raum steht, dann muss man das, wenn man verloren hat, natürlich auch die Rechtsfolgen daraus tragen. Möglicherweise hatte das Unternehmen EKD Solar aber große Schwierigkeiten, das Urteil dem Unternehmen zuzustellen, denn so lange das Urteil auch im Raum steht, dass es jetzt erst umgesetzt wird, ist dann schon merkwürdig.
Trotzdem, sich auf diese Art möglicherweise kritischer Kommentare zu erwehren, das sehen wir aus Verbraucherschutzsicht dann eher kritisch, wobei EKD hier darauf geklagt hatte, dass positive Kommentare wieder online genommen werden müssen, die man bei Trustpilot gelöscht hatte, weil man diese als „gesteuert“ angesehen hatte. EKD Solar hatte dann beantragt, die Bewertung des Unternehmens so lange auszusetzen, bis dieser Vorgang geklärt ist.
Nun werden sich die unzufriedenen EKD Solarkunden anderen Bewertungsportalen zu wenden, denn natürlich will der verärgerte Kunde irgendwo seinem Ärger „Luft machen“.
Wir sagen seit Wochen, ein besserer Kundenservice würde möglicherweise diese Kommentare überflüssig machen. Daran zu arbeiten, das wäre unser Wunsch an das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH.
Ich bin überzeugt davon, dass ein unzufriedener Kunde, den man dann zufriedengestellt hat und der dies dann auch kundtut, wird dem Unternehmen mehr Nutzen einbringen, als dieses aktuelle Handeln.
Vielleicht stellt man sich im Hause Energiekonzepte Deutschland GmbH einmal genau diese Frage. Timo Sillober, Mathias Hammer, Silvio Bräuer usw. am Thema „Kundenbeschwerdemanagement“ sollte man einmal verstärkt arbeiten, wobei ein Urteil bei der 8. Kammer des Landgerichtes Leipzig ist möglicherweise dann einfacher und schneller zu bekommen, könnte man sarkastisch anmerken.
Dieses Urteil bietet dann aber jedem Unternehmen die Möglichkeit, von der Seite von Trustpilot wegzukommen. Ob das etwas mit freier Meinungsäußerung zu tun hat? Kritik, sehr geehrter Mathias Hammer, sollte dann ein Ansporn sein, sich selber zu hinterfragen um dann möglicherweise BESSER zu werden.
FireShot Capture 135 – – de.trustpilot.com
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