Wie bereits ausgeführt, hatte uns die vom Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine Antwort auf unsere Presseanfrage übermittelt. Dafür recht herzlichen Dank.
Uns hatte man Unterlagen zur Provisionen für den Vertrieb und den Margen des Unternehmens übermittelt.
Natürlich können wir diese Unterlagen nicht komplett einer Veröffentlichung unterziehen. Das machen wir auch so nicht. Interessant ist dann aber an der Provision, dass diese möglicherweise bis über 40 % auf den Rohertrag betragen könnte. Das wäre schon ein ordentlicher Schluck aus der Flasche, um das einmal hier deutlich zum Ausdruck zu bringen. Zumal das ja alles vom Kunden bezahlt werden muss, auch das möge man bitte bedenken.
Zu den an uns übermittelten Unterlagen des Unternehmen EKD heißt es dann in der Antwort der Kanzlei:
Die unserer Mandantin zusammen mit Ihren Fragen am 13. Januar 2023 übermittelten Dokumente enthalten erkennbar sensible Informationen und Kennzahlen, die zweifelsfrei Geschäftsgeheimnisse unserer Mandantin bzw. mit dieser verbundener Unternehmen im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) darstellen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass unsere Mandantin dazu inhaltlich keine Auskünfte geben kann, Einer – auch nur teilweisen – Veröffentlichung insbesondere von konkreten Zahlen (z.B. zu Provisionshöhen oder Roherträgen unabhängig von deren Aktualität) wird ausdrücklich widersprochen.
Zitat Ende
Was ich aber nicht verstehe, es handelt sich unseren Recherchen nach um Unterlagen des Vertriebs, nicht um Unterlagen der EKD, wir wollten nur wissen, ob man Kenntnis von diesen Unterlagen hat?
Unsere Frage:
anbei übermittele ich Ihnen Dokumente die mir in die Redaktion zugespielt worden. Bitte teilen Sie mir bis Dienstag den 17. Januar 2023 ob Ihnen diese Dokumente vom Inhalt so bekannt sind, und ob die die aktuellen Tatsachen wiedergeben.
Zitat Ende
Weiter heißt es in diesem Schreiben der Kanzlei an uns:
Im Übrigen bestehen erhebliche Zweifel an der Authentizität der Informationen Ihrer Quelle, weil es sich bei Ihrem Informanten um eine jetzt als Wettbewerber unserer Mandantin tätige Person handeln dürfte, die ein starkes Eigeninteresse daran hat, unserer Mandantin zu schaden.
Zitat Ende
Irgendwie ist das aus unserer Sicht aber ein Widerspruch zum ersten Teil der Antwort, so zumindest unsere Interpretation. Nun mögen das unsere zahlreichen Leser dann bitte selber beurteilen. Wir fragen uns natürlich auch, woher die Vermutung mit dem Wettbewerber kommt?
Kommentar hinterlassen