Energiekonzepte Deutschland GmbH und das Thema Mehrwertsteuerrückerstattung an Kunden

Published On: Dienstag, 13.08.2024By Tags:

Ein Thema, was wir in der Redaktion so nicht als mögliches Kundenproblem zwischen Energiekonzepte Deutschland GmbH und seinen Kunden nun wirklich nicht auf dem Schirm hatten, bis wir, beginnend im Juni, immer mehr Hinweise in die Redaktion bekommen haben, die genau dies zu einem berichtenswerten Anlass machen könnten. Also haben wir dazu natürlich einmal Recherche betrieben, und in der Tat stellt sich die Situation für uns heute völlig anders dar. Zumal wir noch in der vorigen Woche von einem EKD-Insider, so nennt er sich, erschreckende Zahlen dazu auf den Tisch bekommen haben.

Genau deshalb haben wir dem Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH dann auch eine Presseanfrage übermittelt. Die Antwort jedoch hat uns dann nicht wirklich weitergebracht.

Zitat:

Wir möchten betonen, dass uns der Dialog mit Interessengruppen wie Ihnen sehr wichtig ist. Allerdings befinden sich einige der von Ihnen angesprochenen Themen in einem Bereich, der sensible Unternehmensinformationen betrifft. Aus diesem Grund sind wir angehalten, keine spezifischen Details zu internen Abläufen, Produkt-Spezifikationen, Kundenbeziehungen oder unserer finanziellen Lage preiszugeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen der Vertraulichkeit und des Schutzes unserer Geschäftsinteressen keine detaillierten Auskünfte erteilen können. Wir versichern Ihnen jedoch, dass die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden, die Qualität unserer Produkte sowie unsere Dienstleistungen stets im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.

Zita Ende

Man hat uns allerdings gebeten, zukünftig von solchen Anfragen abzusehen. Nun, werden wir natürlich nicht, denn dann würden wir uns auf die Ebene der Verdachtsberichterstattung begeben und das wollen wir aus journalistischer Sicht dann nicht. Wir werden dem Unternehmen natürlich auch weiterhin Presseanfragen übermitteln, ob das Unternehmen dann darauf antwortet, ist dann seine Entscheidung.

Nun kommen wir aber einmal zum konkreten Thema, dem möglichen Mehrwertsteuerrückerstattungsanspruch von Kunden. Dazu wollen wir dann erstmal erläutern, warum dieser überhaupt zustande gekommen ist. EKD Solar hat im Jahre 2022 sehr viele Solaranlagen verkauft und auch berechnet, damals noch mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz von 19%. Das wäre alles in Ordnung, wenn man die Arbeiten noch im Jahre 2022 komplett wie berechnet erledigt hätte. Hat man aber nach unserer Kenntnis eben nicht.

Nun gab es ja ab Januar 2023 eine Mehrwertsteuerbefreiung für den Erwerb von Solaranlagen. Natürlich ergab sich dann die Frage bei vielen Kunden: Die Arbeiten wurden nicht vollumfänglich ausgeführt, kann ich auf die nicht im Jahre 2022 erbrachten Leistungen dann eine Mehrwertsteuerrückerstattung geltend machen? Ja, kann er, und das war nach unseren Recherchen lange vorher bekannt. Spekulativ könnte man hier nun anführen, hätte das Unternehmen immer nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, wäre diese Situation so gar nicht entstanden.

Nun ist es aber eben so, dass der Kunde vom Unternehmen EKD Solar die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückverlangen muss, und glaubt man einer uns vorliegenden internen Kommunikation beim Unternehmen EKD Solar, dann geht es hier wohl um Kunden im 4-stelligen Bereich, die mutmaßlich eben solche Ansprüche haben könnten. Dass dies natürlich dann jetzt zu einem, sagen wir wie es ist, zu einem irren kaufmännischen Mehraufwand im Hause Energiekonzepte Deutschland GmbH führen muss, bedarf eigentlich keiner Erwähnung, aber mal ehrlich: Man hat sich diese Suppe selber eingebrockt, dann muss man diese auch auslöffeln.

Nun gibt es aber möglicherweise nicht nur das Problem mit der zu viel vereinnahmten und zur Zurückzahlung fälligen Mehrwertsteuer, sondern, so ein von uns befragter Wirtschaftsprüfer, kann es durchaus sein, dass alle Vorsteuermeldungen des Unternehmens aus dem Jahr 2022 einer Korrektur bedürfen, denn als Unternehmen kann EKD Solar natürlich bezahlte Mehrwertsteuer als sogenannte Vorsteuer in Abzug bringen. Wenn man also nun zu viel MwSt. abgeführt hat und diese wiederhaben will, so unser Wirtschaftsprüfer, dann muss man auch die Umsatzsteuervoranmeldungen neu erstellen. Ob das dann mit einer Nachzahlung an Steuern verbunden ist, wäre reine Spekulation.

Nun hat das Unternehmen EKD Solar aber auch Solaranlagen über das Unternehmen S-Factoring im Rahmen des Factoring gegenüber dem Kunden abrechnen lassen. Nach Meinung unseres Wirtschaftsprüfers könnte daraus durchaus ein Anspruch an das Unternehmen S-Factoring entstehen, eben diese zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückzuzahlen. Das sieht auf unsere Rückfrage auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden so, die in Sachen Mehrwertsteuerrückforderung bereits einige Mandanten gegenüber dem Unternehmen EKD Solar erfolgreich vertreten hat.

Natürlich bedarf die interne Aufarbeitung im Unternehmen EKD Solar aus kaufmännischer Sicht eines gewissen Zeitaufwandes, den aber eben nicht der Kunde verschuldet hat, sondern unserer Einschätzung nach das Unternehmen EKD Solar selber. Dass deshalb jetzt der Kunde auf die ihm zustehende Rückerstattung an MwSt. warten soll, ist aus unserer Sicht eine Zumutung.

Natürlich hat uns auch interessiert, ob der Kunde diese Mehrwertsteuer nicht selber vom Finanzamt zurückfordern kann, haben dazu eine Presseanfrage an die zuständige Behörde gestellt. Hier deren Rückantwort:

Sehr geehrter Herr Bremer,

Ihre Presseanfrage haben wir erhalten.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) keine Auskunft zum konkreten Unternehmen geben kann. Allgemein kann ich Ihre Fragen jedoch wie folgt beantworten:

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer. Der Kunde zahlt die Mehrwertsteuer im Rahmen der abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen an das beauftragte Unternehmen. Das Unternehmen ist Schuldner der Mehrwertsteuer und muss diese an das Finanzamt abführen. Erstattungen der Mehrwertsteuer erhält ebenfalls das Unternehmen.

Fordert der Kunde die gezahlte Mehrwertsteuer zurück, muss er sich zivilrechtlich – ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands – mit dem beauftragten Unternehmen auseinandersetzen. Das Finanzamt kann hierbei keine Unterstützung leisten.

Eine direkte Erstattung der Mehrwertsteuer vom Finanzamt an den Kunden ist nicht möglich. Aufgrund des Steuergeheimnisses darf das Finanzamt den Kunden auch nicht über erstattete Mehrwertsteuerbeträge informieren.

Zitat Ende

Nun, dann landen wir eben wiederum beim Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH und möglicherweise dann auchuch beim Unternehmen S-Factoring GmbH. Hier steht eine abschließende Beantwortung unserer Presseanfrage noch aus.Wir werden an dem Vorgang dranbleiben.

Heute kam nun auch die Rückantwort der S-Factoring aus Dresden:

Der Überzahlungstatbestand findet im schuldrechtlichen Grundgeschäft zwischen der Energiekonzepte Deutschland GmbH (folgend EKD) und dem EKD-Kunden (Debitor) statt.

Er ist also in diesem Verhältnis rückabzuwickeln. Die S-Factoring GmbH ist in den Rückzahlungsprozess nicht involviert. Soweit wir wissen, wird für die betroffenen EKD-Kunden (Debitoren) eine individuelle Schlussabrechnung zur Korrektur der Umsatzsteuer von EKD erstellt. Sobald diese verfügbar ist, soll der EKD-Kunde (Debitor) automatisch eine Information per E-Mail von EKD darüber erhalten.

Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen – besonders zu Anzahl und Rückzahlungsstau – kann Ihnen nur EKD selbst geben.

Auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden hat sich mit dem Thema ausgiebig befasst und dazu einen lesenswerten Artikel verfasst, der zu einem gan anderen Schluss in Sachen Rückzahlung der Mehrwertsteuer in Sachen EKD in Sachen S-Factoring kommt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ekd-und-s-factoring-erstattung-umsatzsteuer-an-kunden-anwalt-hilft-230238.html

Kommentareintrag einer Kundin bei trustpilot.de

Barbara Trawnitschek

6 Bewertungen


Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Das lange Warten auf die UST Rückerstattung

Ich habe in 2022 die PV Anlage in Auftrag gegeben. Nachdem die Anlage in 11/2022 sehr schnell auf dem Dach war und entsprechend schnell auch die Rechnung kam, zog sich die Elekroinstallation doch sehr in die Länge, die Kommunikation war mangelhaft und ohne meinen Berater, der aber nicht mehr bei der EKD arbeitet, hätte ich wohl noch länger darauf warten müssen. Aber ab 05/2023 konnte ich endlich meinen eigenen Strom produzieren. Das klappt seitdem auch sehr gut und ich hatte „nur“ 2 kleine Fehlermeldungen beim Speicher, was sich aber relativ schnell wieder erledigt hatte. . Was nicht funktioniert ist die Umsatzsteuerrückerstattung für die in 2022 gezahlte UST. Anfang des Jahres wurde ich dann auf Juni 2024 vertröstet. Mittlerweile ist der Juli verstrichen und bislang habe ich immer noch nichts gehört, noch ist das Geld auf meinem Konto gelandet. Es wurde auch in der Email der EKD darum gebeten, doch besser nicht nachzufragen, wie lange es noch dauert, um den Prozess nicht noch weiter zu verzögern. Da wird mit dem Geld der Kunden gearbeitet- das ist für mich nicht akzeptabel.
Ich hoffe, dass ich nach meiner- jetzt doch getätigten Nachfrage- endlich mein Geld bekomme.

Datum der Erfahrung: 31. Juli 2024


Antwort von Energiekonzepte Deutschland GmbH

Hallo Frau Trawnitschek, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Feedback genommen haben. Wir freuen uns sehr, dass Sie bereits Ihren eigenen Strom mit Ihrem Energiesystem erzeugen. Ihr Ärger bezüglich der noch ausstehenden Rückerstattung der Umsatzsteuer ist nachvollziehbar. Ich versichere Ihnen, dass wir daran arbeiten, die Bearbeitung schnellstmöglich abzuschließen. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an umsatzsteuer-erstattung@ekd-solar.de mit Ihrer Kundennummer, dem Namen Ihres persönlichen Fachberaters und einer Rückrufnummer. Wir kümmern uns darum, eine schnelle Lösung zu erzielen.
Viele Grüße
Lea vom EKD Team

FireShot Capture 360 – Barbara Trawnitschek – Bewertungen – de.trustpilot.com

 

One Comment

  1. EKDEX Dienstag, 13.08.2024 at 11:08 - Reply

    Als ehemaliger Mitarbeiter im Vertrieb von EKD Solar habe ich eine interessante Perspektive auf Ihre journalistische Arbeit gewonnen. Anfangs war ich skeptisch und teilte die im Unternehmen verbreitete Meinung, dass Ihre Berichterstattung nur auf finanziellen Gewinn abziele. Diese Einstellung änderte sich jedoch, als ich selbst mit den Problemen konfrontiert wurde, über die Sie regelmäßig berichtet hatten.

    Heute erkenne ich den Wert Ihrer Arbeit. Für Unternehmen wie Energiekonzepte Deutschland GmbH mag Thomas Bremer eine unbequeme Stimme sein, doch für Verbraucher sind Sie ein wichtiger Fürsprecher. Ihre kritische Berichterstattung mag manchem Unternehmen Sorgen bereiten, doch sie erfüllt eine wichtige Funktion im Verbraucherschutz.

    Rückblickend muss ich sagen: Wer auf Ihrer Liste steht, der hat tatsächlich oft ernsthafte Probleme. Ihre Artikel haben sich in meiner Erfahrung als treffsicher erwiesen. Sie sind eine markante und notwendige Stimme für Verbraucherinteressen, auch wenn dies für manche Unternehmen unangenehm sein mag.

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