Im Koalitionsvertrag finden sich umfangreiche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sowie zur Stabilisierung der Energieversorgung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Entlastung bei Strom- und Gaskosten
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Stromsteuer: Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.
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Umlagen und Netzentgelte: Diese sollen reduziert und die Netzentgelte dauerhaft gedeckelt werden.
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Strompreiskompensation: Wird dauerhaft verlängert und auf weitere Branchen ausgedehnt, etwa Rechenzentren.
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Industriestrompreis: Für energieintensive Unternehmen ohne Flexibilisierungspotenzial wird ein spezieller Industriestrompreis eingeführt.
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Gasspeicherumlage: Diese wird für alle abgeschafft.
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Gaspreise: Langfristige, diversifizierte und günstige Gaslieferverträge mit internationalen Anbietern sollen ermöglicht werden, ohne die Klimaziele zu gefährden. Auch Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland sollen genutzt werden.
Übergeordnete Ziele und Strategien
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Zielsetzung: Der Vertrag formuliert das Ziel „dauerhaft niedriger, planbarer und international wettbewerbsfähiger Energiekosten“.
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Systemischer Ansatz: Die Kostenreduktion soll durch einen integrierten Ausbau erneuerbarer Energien, Netz- und Speicherausbau sowie effizienteren Netzbetrieb erreicht werden.
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Kosteneffizienz: Insbesondere im Strommarkt werden Hemmnisse wie Mehrfachbelastungen durch Steuern, Abgaben und Entgelte abgebaut.
Diese Passagen zeigen deutlich, dass die Senkung der Energiepreise ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags ist – verbunden mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und gleichzeitig die Klimaziele einzuhalten.
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