Teldafax, Care Energy, BEV sind nur drei Energieunternehmen, die einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen mussten – die gesamte Liste betroffener Energieunternehmen ist viel länger.
Für Kundinnen und Kunden der insolventen Anbieter kann es teuer werden, denn häufig verlieren sie in diesen Fällen Geld. Der Marktwächter Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat daher untersucht, ob es bestimmte Vorgehensweisen von Energielieferanten gibt, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher eine Unternehmenskrise erkennen können.
Zuletzt hat es der Fall Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) gezeigt: Meldet ein Energielieferant Insolvenz an, ist es für Kunden gegebenenfalls schon zu spät: Guthaben und Boni werden nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang ausbezahlt, die Kunden verlieren dadurch Geld. Häufig geht der Insolvenz eine Unternehmenskrise voraus. Für Verbraucher ist es allerdings schwierig zu erkennen, ob sich ein Unternehmen gerade in einer existenzgefährdenden Situation befindet.
Jede Krise verläuft unterschiedlich. Auch die Maßnahmen, die die Unternehmen einleiten, um eine akute, schwierige Geschäftssituation zu bewältigen, unterscheiden sich. „Es gibt keine bestimmten Vorgehensweisen von Energielieferanten, anhand derer Verbraucher eine Unternehmenskrise eindeutig ausmachen können“, sagt Fabian Tief, Referent beim Marktwächter Energie. „Häufen sich allerdings bestimmte Vorgehensweisen, könnte dies ein Anzeichen dafür sein, dass sich das Unternehmen in einer Schieflage befindet.“
Im Rahmen der Untersuchung haben die Experten des Marktwächter Energie verschiedene ihnen vorliegende Fälle von Kunden der zwischenzeitlich insolventen Unternehmen BEV und e:veen ausgewertet. Neben der verzögerten Auszahlung von Geldern wie Guthaben und Boni beschwerten sich betroffene Verbraucher auch über nicht rechtzeitig erstellte Rechnungen und einen schlecht erreichbaren Kundenservice. Weitere Beschwerden bezogen sich auf versteckte Preiserhöhungen oder eine Erhöhung der Abschlagszahlung, obwohl der Verbrauch nicht abgelesen wurde. Keines dieser Anzeichen ist allerdings für sich allein betrachtet ein eindeutiger Hinweis auf eine Krise, da beispielsweise für einzelne Vorgehensweisen auch technische Probleme im Unternehmensablauf ursächlich sein könnten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde in der Pflicht. Denn bei der Bundesnetzagentur laufen alle Marktinformationen zusammen. Sie ist zudem berechtigt, Auskünfte von Energieunternehmen einzufordern und somit in der Lage, Krisen frühzeitig zu erkennen. „Im Interesse der Verbraucher sollte die Bundesnetzagentur ihre Aufsichtsrechte rechtzeitig und umfänglich nutzen“, so Philipp von Bremen, Geschäftsbereichsleiter des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Aus Sicht des vzbv könnte sie Verbraucher rechtzeitig über auffällige Energieanbieter informieren.
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