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Energiepreisbremse

Conmongt (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung plant, die bestehende Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme bis Ende März 2024 zu verlängern. Dies bedeutet, dass die Preise für einen Grundverbrauch bis zu diesem Datum gedeckelt bleiben würden. Laut Informationen aus Regierungskreisen würde der Staat die Differenz zwischen dem aktuellen Markt- und dem gedeckelten Preis übernehmen.

Allerdings steht die endgültige Entscheidung noch aus, da die Zustimmung der EU notwendig ist. Das aktuelle Gesetz sieht eine Verlängerung der Preisbremse nur bis Ende April vor. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Belastung der Bürger durch hohe Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs zu begrenzen.

Zusätzlich zur geplanten Verlängerung der Energiepreisbremse hat die Regierung bekanntgegeben, dass ab Januar 2024 die Mehrwertsteuer (MWST) auf Gas wieder mit dem regulären Satz von 19% besteuert wird. Diese Änderung könnte den Druck auf die Energiepreise erhöhen, was die Bedeutung der Preisbremse weiter unterstreicht. Es wird erwartet, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Energiekosten für Verbraucher zu stabilisieren und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges zu mildern.

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