Bundespolitik

Energiesparziele bis 2030

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Vorgaben für die öffentliche Hand

Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.

Register für energieintensive Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.

Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Abwärme der Rechenzentren nutzen

Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Mehr Transparenz und Investitionen

Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.

Zudem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst – feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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