Natürlich geht die Diskussion auch unter Rechtsanwälten zu dem Thema „ECI und DOGAG“ weiter. Das ist aber auch nicht wirklich verwunderlich denn, so sagt es Jochen Resch in den letzten Tagen, „das kommt einer Enteignung der Anleger gleich, was dort mit den Anlegern gemacht wurde“ . Nun gibt es eine möglich neue Variante, wie man sein Geld möglicherweise doch noch retten kann und nicht die Aktien akzeptieren muss.
Die ECI Energy Capital Invest aus Stuttgart wollte/will mit Öl- und Gasfonds in den USA Öl- und Gasfelder erschließen. Insgesamt wurden so im Laufe der Jahre eigenen Angaben zufolge 24 Beteiligungsmodelle aufgelegt. Alle Fonds hatten bisher auch wie prognostiziert Ausschüttungen geleistet.
Nun wurde jedoch vonseiten der ECI Energy Capital Invest bekannt gegeben, dass die ECI US Öl- und Gasfonds ihre Gewinnbeteiligungsrechte bzw. den wesentlichen Geschäftsbetrieb am 30.09.2015 im Wege einer konzerninternen Einbringung in die „Deutsche Oel & Gas-Gruppe“ eingebracht hätte und hierfür Aktien der Deutschen Oel und Gas S.A. erhalten würde.
Außerdem hätten die Anleger mit Datum vom 08.10.2015 eine Änderung der Anleihebedingungen Nr. 1 – 7 beschlossen. Hiernach sei der ECI die Option eingeräumt worden, die Rückzahlung des Anleihekapitals und der Zinsen – nach eigenen Angaben – vorzeitig zu erfüllen, wobei dies an „Erfüllung statt“ mit Aktien der Deutschen Oel & Gas S.A. geleistet werden könnte.
Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner stellt sich die Frage, „ob dieser Tausch von Ausschüttungen gegen Aktien rechtmäßig war bzw. ist. Anleger können überprüfen lassen, ob ihnen durch den Tausch nicht sogar eventuell das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zustehen könnte.“
http://www.anwalt.de/rechtstipps/energy-capital-invest-anleger-pruefen-fristlose-kuendigung-aus-wichtigem-grund-eile-ist-geboten_074550.html
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 724329 Bekannt gemacht am: 28.09.2015 11:13 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Löschungen
28.09.2015
HRB 724329: Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Hillerstr. 9, 70184 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.09.2015 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma „ECI Komplementär GmbH & Co. KG.“, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731401) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nein, sie sind umgezogen.
Hillerstr. 9
70184 Stuttgart
Steht auch auf der Homepage und wurde beim Registergericht angemeldet!
Hallo – die Kündigung bei ECI ist fehlgeschlagen. Die Firma hat wohl die Geschäftsräume aufgelöst und sich aus dem Staub gemacht. Mein Einschreiben (Rückschein) konnte nicht zugestellt werden.
Das ist wohl ein Fall für den Staatsanwalt.