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Energycoop eG – Wieviel Millionen Euro verlieren die Kunden?

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Diese Frage muss man dann auch mal stellen, denn immer mehr Kunden des Unternehmens haben sich über das Wochenende bei uns gemeldet.

Alle, aber wirklich alle Kunden der energycoop eG hatten dann eines gemeinsam: Sie hatten noch Rückzahlungen vom Unternehmen Energycoop eG zu bekommen, und zwar bereits seit Wochen, ja sogar Monaten, wenn man den Ausführungen der Kunden glauben kann.

Da sei die Frage erlaubt, was die Genossenschaft bzw. deren Vorstände in der Verantwortung mit diesem Geld gemacht haben, was ja eigentlich den Kunden zugestanden hätte bzw. immer noch zusteht.

Jetzt müssen die Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, werden so sicherlich nur einen Bruchteil des Geldes zurückbekommen, was ihnen eigentlich zustehen würde. Zu klären dürfte dann eben sein, was mit den Geldern der Genossenschaft passiert ist.

Da werden sich sowohl die Vorstände, aber auch die Mitglieder des Aufsichtsrates der Genossenschaft energycoop eG unbequemen Fragen stellen müssen. Am Anfang dieser Woche wird es nun mit der Ruhe vorbei sein. Der Insolvenzverwalter allerdings wird möglicherweise ersteinmal gar keine Fragen beantworten. Er wird sich das alles erst einmal anschauen müssen.

Der Insolvenzverwalter an den man sich als Kunde wenden kann.

59 IN 10/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energycoop eG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.: 1. Michael Dragan Scherer, (Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist am 04.04.2019 um 12:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de bestellt worden.

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