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Energydrinks verbieten für Jugendliche

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Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.

Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben mit 320 Milligramm pro Liter einen hohen Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola – und enthalten andere Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Ist der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien fehlen noch.

Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht. Das massive Marketing – vor allem bei spektakulären Sportveranstaltungen und mit berühmten Sportler – tut ein Übriges.

Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucher­zentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt. Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungs­getränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt das Bundesinstitut für Risikobewertung diese Getränke als nicht sicher. Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentraten.

Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ stehen.

Stand vom Montag, 29. Oktober 2012

Quelle:VBZ Hamburg

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