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Enespa AG was gibt es Neues nach der BaFin-Meldung

qimono (CC0), Pixabay
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Enespa AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Namensaktien ohne erforderlichen Prospekt – so lautete eine Überschrift, die wir anlässlich einer BaFin-Meldung vom 24. Oktober 2023 veröffentlicht hatten.

Was nun genau an der Meldung dran ist, wissen wir nicht, aber erfahrungsgemäß hat die BaFin natürlich dann schon sehr konkrete Hinweise, wenn man eine solche Meldung veröffentlicht. Was mich verwundert, ist aber, dass man vom Unternehmen Enespa AG bis heute nichts dazu im Internet lesen kann. Ich bin überzeugt davon, dass viele User, aber auch betroffene Anleger wissen wollen, wie es nun weitergeht. Im Enespa-Newsbereich findet man dazu zumindest bis zum heutigen Tage nichts; da gibt es nahezu nur Videos, die das Unternehmen darstellen.

Schön für Marketingzwecke, aber leider keine beruhigende oder erhellende Information für Anleger, die ihr Kapital beim Unternehmen Enespa investiert haben.

Hier sollte das Unternehmen dringend mehr Transparenz zeigen, denn will man zukünftig weiterhin Kapital von Investoren einsammeln, wird man die Meldung der BaFin natürlich noch die nächsten Jahre auffinden, genau deshalb ist es wichtig, dass das Unternehmen Enespa hier Flagge zeigt und nicht nur erklärt, wie es zu der Meldung kommen konnte, sondern man muss auch sagen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.

Alles, was Kapitalanlagen betrifft, ist das ganz besonders wichtig aus unserer Sicht. Auch wenn die Zielinvestments sicherlich unterstützenswert sind, bedeutet das nicht, dass man dem Unternehmen dann als Anleger blind vertrauen sollte. Ganz klar, aber auch, wir hoffen und erwarten, dass das Unternehmen das mit der BaFin klären kann, nicht dass wir da noch eines Tages etwas von einer Abwicklungsverfügung lesen müssen. Es wäre sicherlich schade um ein Unternehmen, das von seiner Idee her voll im Trend ist.

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